Das Gesundheitsamt Nürnberg setzt in Zukunft auf eine andere Strategie bei seiner Kontaktnachverfolgung. Die bisherige Erfassung konnte nicht mehr effektiv umgesetzt werden.
                           
          
           
   
          Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg passt die Containment-Strategie dem aktuellen pandemischen Geschehen und dem deutlich gestiegenen Aufkommen an Fallzahlen an. Höchste Priorität stellt weiterhin die Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen dar, teilt die Stadt Nürnberg mit. Alle neu gemeldeten Fälle, deren Labormeldung eine Mobilfunknummer enthält, werden automatisch mit einer personalisierten SMS informiert.
       
     Diese Nachricht enthält einen Link zu einer Internetseite mit allen wichtigen Informationen zum weiteren
Vorgehen. Zudem wurde das Team, das die betroffenen Personen persönlich anruft, weiter verstärkt.
Kontaktpersonen im selben Haushalt Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv auf Corona getesteten Person leben, werden automatisch als enge Kontaktpersonen gewertet und müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.
 Für geimpfte und genesene Kontaktpersonen besteht keine Quarantänepflicht. Infizierte werden gebeten, Personen, mit denen sie bis zu zwei Tage vor Testdatum beziehungsweise zwei Tage vor Symptombeginn engen Kontakt hatten und für die eine Ansteckungsgefahr besteht, selbst zu benachrichtigen.
 
 
Eine Kontaktperson wird als enge Kontaktperson eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Situationen gegeben ist:
    - Personen mit einem mindestens zehnminütigen Kontakt zu einer
positiv getesteten Person bei weniger als 1,5 Metern Abstand
ohne adäquaten Schutz,  -  Personen, die ein Gespräch mit einer positiv getesteten Person
geführt haben bei weniger als 1,5 Metern Abstand ohne
adäquaten Schutz,  -  Personen, die sich gleichzeitig mit einer positiv getesteten Person
im selben Raum aufgehalten haben bei einer wahrscheinlich
hohen Konzentration infektiöser Aerosole – unabhängig vom
Abstand und für mehr als zehn Minuten, auch wenn adäquater
Schutz getragen wurde.  
 Adäquater Schutz besteht, wenn die infektiöse Person und die Kontaktperson durchgehend und korrekt FFP2-Masken tragen.  Die informierten Kontaktpersonen werden gebeten, sich selbst in Quarantäne zu setzen und aktiv beim Gesundheitsamt zu melden. Eine Meldung als Kontaktperson ist über die neu gestalteten interaktiven Online-Kontaktformulare möglich.
 Daneben wird bei der seit Beginn der Pandemie bestehenden Hotline, Telefonnummer 09 11 / 2 31-1 06 44, ein entsprechendes Auswahlmenü für alle Anrufenden geschaltet. Ein eigenes Team der Mitarbeitenden steht für die Anrufe der Kontaktpersonen von Montag bis Sonntag von
8.30 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Für alle Kontaktpersonen gilt: Treten während der Quarantäne Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auf, muss umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden. Über das
Auftreten krankheitstypischer Symptome ist das Gesundheitsamt zu informieren.
Sonderfallteams kümmern sich weiterhin vollständig um positiv getestet Personen und Kontaktpersonen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen wie Alten- und Pflegeheime, Schulen und
Kindergärten.
Bei asymptomatischen engen Kontaktpersonen dauert die Quarantäne zehn Tage nach letztem engem Kontakt mit einer positiv getesteten Personen. Diese kann mit einem negativen Testnachweis mittels
Schnelltest durch eine medizinische Fachkraft auf sieben Tage verkürzt werden. Dies gilt für asymptomatische Mitglieder des Hausstands einer infizierten Person, wenn während der gesamten Quarantäne eine strikte Isolation gegenüber der infizierten Person eingehalten wird.