Nürnberg: N-Ergie reagiert auf Gas-Alarmstufe - so ist die Versorgungslage in der Region
Autor: Redaktion
Nürnberg, Freitag, 24. Juni 2022
Die Nürnberger N-Ergie hat auf die ausgerufene Alarmstufe im Notfallplan Gas reagiert. Der Energieversorger erklärt, was die einzelnen Stufen bedeuten - und wie es um die Versorgung der Haushate in der Region bestellt ist.
- Nürnberg: Energieversorger N-Ergie erklärt Hintergründe zu Notfallplan Gas
- Alarm- und Notfallstufe: So können Energieversorger und Bundesnetzagentur handeln
- Unterscheidung zwischen Kunden - "Haushalte besonders geschützt"
- N-Ergie: "Gasversorgung in Nürnberg und der Region derzeit weiterhin stabil"
Der russische Gazprom-Konzern habe die Erdgaslieferungen nach Westeuropa weiter gedrosselt und komme seinen vertraglich vereinbarten Lieferverpflichtungen nicht mehr nach, erklärt die N-Ergie in einer aktuellen Pressemitteilung. Aktuell fließen demnach nur noch rund 40 Prozent der maximalen Liefermenge über die für Deutschland besonders wichtige Pipeline Nord Stream 1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am Donnerstag (23. Juni 2022) mit der sogenannten "Alarmstufe" die zweite von drei Stufen im Notfallplan Gas ausgerufen, der in Deutschland die Versorgung im Krisenfall regelt.
Nürnberger Gasversorgung weiter stabil - N-Ergie klärt über Alarmstufe auf
Wie die N-Ergie verdeutlicht, führt die Alarmstufe dazu, dass die Lage noch genauer und engmaschiger beobachtet wird, als in der bislang geltenden Frühwarnstufe. Neben einem verschärften Monitoring gilt auch eine stetige Abstimmung unter den Netzbetreibern. Ebenso können die Netzbetreiber zu steuernden Maßnahmen greifen, um Schwankungen auszugleichen und das Netz zu stabilisieren.
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Dabei sei wichtig: Die Gasversorgung in Deutschland und damit auch in Nürnberg und der Region sei derzeit weiterhin stabil, betont der regionale Energieversorger.
Das Ausrufen der Alarmstufe kann grundsätzlich Folgen für Verbraucher*innen nach sich ziehen - allerdings nur dann, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) zusätzlich formal eine erhebliche Reduzierung der Gasimporte bekannt gibt. Dies erfolgte bisher nicht. Das kürzlich novellierte Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) würde Energieversorgern in diesem Fall kurzfristige Preisanpassungen und damit die schnelle Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten an Kund*innen erlauben, so die N-Ergie.
Bei Notfallstufe kann Zuteilung des Gases erfolgen
Selbst wenn in der Folge die finale dritte Stufe, die "Notfallstufe", ausgerufen werden sollte, sind Haushalte weiterhin besonders geschützt. In der Notfallstufe kann die BNetzA als "Bundeslastverteiler" agieren und die Zuteilung von Gas übernehmen. Sie kann Zwangsmaßnahmen anordnen, insbesondere die Aufforderung zur Leistungsreduzierung von nicht-geschützten Kunden.
Diese Zwangsmaßnahmen müssen durch die Netzbetreiber, zum Beispiel auch durch die N-Ergie Netz GmbH, ausgeführt werden, um sicherzustellen, dass im Notfall per Gesetz geschützte Kunden wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Haushalte weiter mit Gas beliefert werden. Die N-Ergie sei seit Wochen in enger Abstimmung mit der Industrie aus der Region, um für den Fall einer Gasmangellage eine schnelle und sichere Kommunikation sicherzustellen, heißt es weiter.