Glascontainer in Nürnberg sollen nun videoüberwacht werden, um Menschen davon abzuhalten, ihren Müll einfach daneben abzustellen.
Sperrmüll, alte Kleidung oder Elektroschrott - an vielen Glascontainern türmt sich Unrat, der dort nicht hingehört. Viele Städte in Bayern haben mit solchen wilden Müllbergen zu kämpfen.
Nürnberg testet jetzt in einem Pilotprojekt, ob sich mit Videoüberwachung verhindern lässt, dass Menschen ihren Abfall einfach neben Glascontainern abstellen. Rechtlich bewegt sich die Stadt damit in einer Grauzone. Wieso? Und was sollte man sonst noch dazu wissen?
Pilotversuch in Nürnberg gegen wilde Müllberge
Aktuell überwacht die Stadt Nürnberg nur einen Glascontainer-Standort in der Südstadt per Video. Schilder weisen auf die Videoüberwachung hin. Müllsünder seien dadurch bislang nicht überführt worden, sagte die Sprecherin des städtischen Umweltreferats, Nicola Mögel. Bisher sei die Indizienlage nicht ausreichend gewesen, um Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, etwa weil das Autokennzeichen im Kameraschatten gelegen habe.
"Das Ziel des Pilotversuchs ist es, Erfahrungen zu sammeln, sodass sich dann auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern lassen", erläuterte Mögel. Denn nach Artikel 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) ist die Videoüberwachung an Glascontainern nicht zulässig. Diese werde aber im Rahmen des Pilotprojekts geduldet, sagte Mögel. Dabei handele es sich auch nur um einen Baustein in einer Gesamtstrategie gegen wilde Müllablagerungen.
Der bayerische Städtetag dringt schon länger darauf, Artikel 24 BayDSG zu erweitern. "Die landesrechtlichen Möglichkeiten müssten gelockert werden", sagte Sprecher Achim Sing. Die Kommunen sollten mehr Handlungsspielräume bei der Videoüberwachung bekommen, um Brennpunkte kontrollieren zu können.
Bayern will kommunale Videoüberwachung erleichtern
Woanders ist das bereits Alltag: Baden-Württemberg hat kürzlich den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum erleichtert. Demnach können unter anderem Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelegt wird. Das Saarland hatte im vergangenen November bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die zunächst für fünf Jahre gilt.
Das bayerische Innenministerium erarbeitet nach eigenen Angaben gerade einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, der Erleichterungen bei der kommunalen Videoüberwachung vorsieht. "Damit soll auch die bisherige Unklarheit in Bezug auf die Zulässigkeit einer Videoüberwachung beim Vorgehen gegen illegale Müllablagerungen insbesondere an bestehenden Einrichtungen zur Wertstofferfassung beseitigt werden", erläuterte ein Sprecher.