Noch am Freitagnachmittag äußerte sich das Nürnberger Jugendamt zu dem Fall. Das Kind sei vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Gerade bei den derzeit vorherrschenden Temperaturen weist die Stadt Nürnberg immer wieder auf die Angebote für Menschen ohne festen Wohnsitz hin.
Hilfe für Obdachlose: Zahlreiche Angebote der Stadt Nürnberg
Auch für Frauen und Mütter gebe es zielgerichtete Angebote. So bietet etwa das Sozialamt mit dem Haus für Frauen in der Großweidenmühlstraße einen geschützten Wohnraum mit separatem Mutter-Kind-Bereich. Fachpersonal berät dort betroffene Frauen und gibt individuelle Hilfsangebote, wie zum Beispiel die Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Darüber hinaus bieten in Kooperation mit dem Sozialamt verschiedene Träger weitere Plätze für Frauen mit Kind an:
- das Haus für Frauen in Not der Caritas
- das Übergangshaus für Mutter und Kind der Rummelsberger Dienste
- die Frauenpension der AWO
Bei allen Angeboten erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung. Frauen in Notsituationen stünden zudem weitere Beratungsmöglichkeiten wie das FrauenZimmer – Tagestreff für Frauen in Notlagen, der Krisendienst Mittelfranken, Lilith e.V., der Sozialdienst katholischer Frauen oder Treffpunkt e.V. zur Verfügung.
Obdachlose Familien werden in der Regel in Wohnungen untergebracht. Hierfür hat die Stadt Nürnberg 206 Wohnungen angemietet. Wenn Personen diese Regelangebote nicht wahrnehmen, können sie auch kurzfristig im Rahmen einer Notunterbringung versorgt zu werden. Aktuelle Notplätze für Frauen mit Tagesaufenthalt bietet die Stadt in der Hermann-Etage, sie werden über das Haus Großweidenmühlstraße vermittelt, welches rund um die Uhr erreichbar ist. Für obdachlose Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren bietet das Sleep In ein Obdach.
Baby in Obhut des Jugendamts: Wann greift die Behörde ein?
Die Gründe, weshalb ein Jugendamt im Rahmen seines Schutzauftrags ein Kind vorübergehend in Obhut nimmt, sind vielfältig. Sie ergeben sich aus der zumindest vorübergehenden Überforderung von Eltern, sich ausreichend um das Wohl ihres Kindes zu sorgen, aus psychischen Ausnahmezuständen (etwa in Verbindung mit Suchtmittelmissbrauch) oder aus Vernachlässigung oder Gewalt gegen ihr Kind.
Jugendämter sind in solchen Fällen verpflichtet, nach fachlichen Standards eine Gefährdungssituation zu beurteilen und ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn die Gefährdung nicht anderweitig abgewendet werden kann. Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme, die der Sicherung des Kindeswohls und einer umfassenden Klärung der familiären Situation dient. Die Inobhutnahme endet mit der Rückkehr in die Familie, der Bereitstellung von Hilfen für die Familie oder aufgrund von Entscheidungen des Familiengerichts.
Wem hilfsbedürftige, obdachlose Personen in Nürnberg auffallen, der kann bei Bedarf die Mitarbeiter der Streetwork-Teams unter den Telefonnummern 09 11/44 39 62 und 09 11/47 49 48 60 verständigen. In Notfällen und außerhalb der Arbeitszeiten kann auch die Polizei einbezogen werden. Die Hotline der Koordinierenden Kinderschutzstelle ist 24 Stunden am Tag unter der 90 11/2 31-33 33 erreichbar und nimmt Hinweise entgegen, wenn eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vermutet wird.
Traurig das in unserem reichem Land so was geschieht .
Sicherlich gibt es diverse Hilfsangebote -aber ob die alle den Betroffenen so bekannt sind ?
Wie es wohl der Mutter geht? Und der Kind? Im Artikel steht nichts.