Die vier mutmaßlichen U-Bahn-Schläger von Fürth sind wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft stellte keinen Haftantrag.
Den vier Tatverdächtigen wird vorgeworfen am vergangenen Sonntag einen 26 Jahre alten Mann in Fürth zusammengeschlagen zu haben. Das Opfer ging dazwischen, als die vier jungen Männer in der U-Bahn drei Mädchen belästigten.
In der Folge soll es nach Polizeiangaben bereits zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen den Tatverdächtigen und dem 26-Jährigen gekommen sein. Als dieser später aus der U-Bahn ausstieg, sollen ihm die jungen Männer aufgelauert und ihn ein zweites Mal verprügelt haben.
Am Donnerstag wurden zunächst zwei der Tatverdächtigen festgenommen, die beiden anderen stellten sich kurze Zeit später der Polizei.
Beschuldigte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten Nach umfangreichen Vernehmungen und ersten Zeugenaussagen wurden die vier Verdächtigen, bei denen es sich um einen 18-Jährigen und drei Jugendliche im Alter von 14, 16 und 17 Jahren handelt, wieder freigelassen. Laut Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke könne nach momentanem Stand kein Haftantrag gestellt werden: "Die vier Beschuldigten räumen grundsätzlich ein, dass es zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, allerdings besteht noch weiterer Ermittlungsbedarf."
Neben dem Alter der Tatverdächtigen spiele auch die Tatsache eine Rolle, dass bislang keiner von ihnen strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Es werden nun noch weitere Zeugen vernommen um den genauen Tathergang zu rekonstruieren .
ak
dass es für solche Gewaltexzesse keine Toleranz geben kann.
Jeder Depp weiß,dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können. Dazu kommt noch der absolute Vorsatz – zumindestens der 2. Angriff war Vorsatz und keine Affekthandlung, die schon schlimm gewesen wäre. Jemanden zu verfolgen, um auf eine günstige Gelegenheit zum Angriff zu warten, bedeutet eindeutig Vorsatz. So etwas sollte als Mordversuch gewertet und abgeurteilt werden.
Aber leider...alleine der Umstand, dass kein Haftbefehl beantragt wurde, läßt vermuten, dass hier wieder mit allem Verständnis vorgegangen wird, natürlich unter Berücksichtigung aller mildernden Umstände.
So ist eben unsere heutige täterfreundliche deutsche Justiz.
Vielleicht fängt die Oberstaatsanwältin in der U-Bahn mal "a paar". Dann entscheidet sie anders.