Zeitweise Waffenverbot am Bahnhof Nürnberg - das steckt dahinter

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Zeitweise Waffenverbot am Bahnhof Nürnberg - das steckt dahinter
Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind am kommenden Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof verboten. Die Bundespolizei erlasse vom 22. März um 6.00 Uhr bis 24 ...
Zeitweise Waffenverbot am Bahnhof Nürnberg - das steckt dahinter
Stefan Schoder (Symbolbild)

Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind am kommenden Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof verboten. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Bundespolizei erlässt am kommenden Wochenende (22. März bis 24. März 2024) eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Dies teilt die Bundespolizei Nürnberg in einer Pressemitteilung mit.

Diese Aktion sei eine von vielen Maßnahmen, um die Zahl der Straftaten am Nürnberger Hauptbahnhof einzudämmen, erklärt die Pressesprecherin auf Nachfrage von inFranken.de.  Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.

Zeitweise Waffenverbot am Nürnberger Hauptbahnhof

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. 

Der Bahnhof in Nürnberg gilt schon seit Langem als Kriminalitätsschwerpunkt. 2022 gehörte er laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Im vergangenen Jahr registrierte die Bundespolizei Nürnberg eigenen Angaben nach dort 276 Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder eingesetzt wurden - rund 35 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. 

Gibt es für einen Grund dafür, dass ausgerechnet an diesem Wochenende ein Waffenverbot gilt? Auf Nachfrage von inFranken.de verneint die Pressesprecherin der Bundespolizei Nürnberg dies. 

Ziel sei vor allem der Schutz der Reisenden und Polizeikräfte, die Prävention und Sensibilisierung für das Thema. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen.

Diese Gegenstände sind verboten

Gefährlich im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Gegenstände, die laut Polizei "maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit in der Lage sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen."

Diese sind:

  • Feuerwaffen aller Art, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Bolzenschussgeräte, einschließlich Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder Ball Bearing Guns
  • Feuerwerkskörper
  • Distanzelektroimpulsgeräte (Taser, Elektroschockgeräte) und Betäubungsstäbe
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile
  • Schleudern und Katapulte
  • handlungsunfähig machende oder die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier-) Abwehrsprays
  • spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
    • Messer aller Art, mit Ausnahme solcher Messer, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit nicht geeignet sind, erhebliche Verletzungen beizufügen (z.B. Plastik-, Tafel oder Holzmesser)
    • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
    • Scheren aller Art
    • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
    • Teppichmesser (Cutter)
    • Schwerter und Säbel
    • Eisäxte, Beile, Steigeisen und Eispickel
  • Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
    • Baseball- und Softballschläger
    • Knüppel, Schlagstöcke
    • Totschläger, Schlagringe
    • Kampfsportgeräte
    • Wurfsterne
    • Schleudern und Katapulte
    • Brecheisen

Eine Alternative für einen effektiven Eigenschutz bietet laut Polizei beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter und schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Dadurch können potentielle Täter von einer Tat abgehalten werden. Tipps zu verschiedenen Sicherheitsthemen bietet die Bundespolizei auch auf ihrer Homepage.

mit dpa