Nürnberg: Autoscheiben nicht frei von Eis - Fahrer (50) erfasst Familie mit Kinderwagen

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Als eine Mutter und ein Vater in Nürnberg zu Fuß mit einem Kinderwagen eine Straße überqueren wollten, wurden sie allesamt von einem Auto erfasst. Das Kind, das im Kinderwagen lag, flog aufgrund des Zusammenstoßes aus dem Wagen.

Am Dienstagmorgen (21. Dezember 2021) hat ein Paar gegen 5.40 Uhr eine Straße in Nürnberg im Stadtteil St. Leonhard überqueren wollen. Die beiden Fußgänger hatten einen Kinderwagen dabei, in dem ein Kleinkind lag. Zeitgleich bog ein 50-jähriger Mann mit seinem Auto, dessen Scheiben nicht ausreichend von Eis befreit waren, in die Straße ein, übersah das Paar und erfasste es samt Kinderwagen. 

Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken am Mittwoch (22. Dezember 2021) in einer Pressemitteilung berichtet, kippte der Kinderwagen daraufhin um und das Kind fiel heraus. Nach ersten Erkenntnissen wurde das Kind nicht verletzt. Die 29-jährige Mutter und der 26-jährige Vater hingegen leicht. Der 50-jährige Autofahrer hinterließ nur seine Handynummer und fuhr davon, noch bevor die Polizei zur Stelle war. 

Autofahrer übersieht Fußgänger mit Kinderwagen - und erfasst sie

Ein alarmierter Rettungsdienst brachte das Kleinkind vorsorglich in eine Kinderklinik. Mutter und Vater konnten ambulant versorgt werden. Die Polizeibeamten konnten den 50-jährigen Unfallverursacher ausfindig machen und Unfallspuren am Auto sichern. Nun hat die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg die Ermittlungen aufgenommen.

"Ob die vereisten Scheiben am Fahrzeug die Sicht des 50-Jährigen beeinträchtigt haben und dieser Umstand ursächlich für den Verkehrsunfall war, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen", heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: "Die Polizei rät allen Verkehrsteilnehmern, die Fahrzeuge vor Fahrtbeginn von Schnee- und Eisschichten zu befreien.

Ein "Guckloch" auf der Frontscheibe genügt nicht. Es müssen alle Scheiben von Schnee und Eis befreit werden. Nur so kann für gute Sicht gesorgt und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet werden. Zuwiderhandlungen können mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet werden."

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