Druckartikel: Hauptbahnhof Nürnberg: Mitführen von Feuerwerk bis 4. Januar verboten

Hauptbahnhof Nürnberg: Mitführen von Feuerwerk bis 4. Januar verboten


Autor: Redaktion

Nürnberg, Dienstag, 30. Dezember 2025

Die Bundespolizei hat ein temporäres Verbot für das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen am Hauptbahnhof Nürnberg erlassen - und kündigt Kontrollen an.


Die Bundespolizeidirektion München hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026, 24.00 Uhr, unter anderem für die Hauptbahnhöfe Nürnberg und Augsburg Allgemeinverfügungen erlassen. Damit ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den genannten Zeiträumen aus Sicherheitsgründen untersagt. Hierzu zählen auch Silvesterböller und Raketen, also Pyrotechnik.

In der Silvesternacht wolle die Bundespolizei zudem ihre Präsenz am Hauptbahnhof Nürnberg verstärken, hieß es in einer aktuellen Mitteilung. Dadurch sollen Gewaltstraftaten sowie das fahrlässige Zünden von Silvesterfeuerwerk im Hauptbahnhof verhindert werden. Ziel sei es, die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs um den Jahreswechsel zu erhöhen.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei wollen die Einhaltung dieses Verbots streng überwachen. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt werden. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann zudem ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein, erklärt die Bundespolizei.

Nach dem Waffenrecht ist unter "Mitführen” die unmittelbare Zugriffsbereitschaft von Böllern und Raketen außerhalb des eigenen geschützten Bereichs, wie der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks, gemeint. Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn abgestimmt.

Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.