Rock im Park 2024: Straßensperrungen, Lärm-Regeln und Camping-Verbot
Autor: Redaktion
Nürnberg, Freitag, 31. Mai 2024
Während des Open-Air-Festivals Rock im Park 2024 werden in Nürnberg mehrere Straßen und Wege um das Festivalgelände herum gesperrt sein. Die Stadt erlässt außerdem ein Campingverbot außerhalb des Geländes. Und es gibt wieder strenge Lärmschutzregeln.
Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von Rock im Park, einem der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands, sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 4. Juni, bis einschließlich Dienstag, 11. Juni 2024, für den öffentlichen Fuß, Rad und Auto-Verkehr gesperrt, so die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung. Hier geht es zum diesjährigen Line-up des Festivals.
Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt beziehungsweise kein Durchgang möglich:
- in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße und Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße,
- in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich und
- zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße
Außerdem gesperrt sind:
- der Fuß und Radweg entlang der Münchener Straße auf deren Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und
- der Radweg entlang der Bayernstraße auf deren Südseite.
Video:
Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf deren Westseite und der Bayernstraße auf deren Nordseite sind offen. Nur für den Fuß- und Radverkehr ist die Verbindung zwischen Regensburger Straße, Hans-Kalb-Straße und Beuthener Straße offen. Das Stadionbad und der Campingplatz am Stadionbad sind nur für Fußgänger und Radfahrer erreichbar, sowie für Campingplatznutzer mit Fahrzeugen. Ein Durchgang beziehungsweise eine Durchfahrt zur Großen Straße ist nicht möglich.
RIP 2024: Campingverbot nach permanenten Verstößen ausgesprochen
Bei Rock im Park haben in der Vergangenheit trotz ausreichender Campingflächen viele Besucherinnen und Besucher in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen rund um das Veranstaltungsgelände gecampt. Dabei wird an den Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen gegrillt, Alkohol getrunken, Musik abgespielt, die Notdurft verrichtet und Müll abgelagert. Außerhalb des Veranstaltungsgeländes bestehen kein Ordnungsdienst und keine Reinigung durch den Veranstalter.