Nürnberg & Erding: Fluggastrechte jetzt online einklagen
Autor: Julia Gebhardt
Nürnberg, Mittwoch, 22. April 2026
Amtsgerichte in Nürnberg und Erding testen ein neues Online-Klageverfahren für Fluggastrechte. Das Projekt soll Zeit sparen und den Zugang zum Recht erleichtern.
An den Amtsgerichten Nürnberg und Erding können Fluggäste von diesem Donnerstag an Rechtsstreitigkeiten per Online-Klageverfahren klären lassen.
Die beiden bayerischen Städte gehören zu 18 bundesweiten Pilot-Standorten zur Erprobung eines Online-Gerichtsverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit unter realen Bedingungen – laut bayerischem Justizministerium aber ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte und nur bis zu einem Streitwert unter 10.000 Euro.
Neu für Nürnberg und Erding: Online-Klagen für Fluggastrechte – Projekt soll Zeit und Geld sparen
"Ich freue mich sehr, dass der Bund die Zivilprozessordnung für diesen Testlauf modernisiert hat. Menschen wünschen sich auch bei Rechtsstreitigkeiten bequeme, einfache und kostengünstige Lösungen. Das Online-Verfahren spart Zeit und Geld", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in München. Damit werde der Zugang zum Recht leichter möglich und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. "Zugleich entlasten wir auch unsere Gerichte."
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Wer sich allgemein über Fluggastrechte informieren will, findet bei inFranken.de unter anderem einen Überblick zur sogenannten "45-Minuten-Regel" beim Check-in und dazu, wann Passagiere trotzdem Ansprüche geltend machen können.
Laut Gesetzentwurf schätzt die Bundesregierung, dass das Online-Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern bundesweit aufgrund der digitalen Kommunikation und der Wegezeiten rund 98.000 Stunden im Jahr erspart und den Gerichten 8.300 Arbeitsstunden.
Pilotverfahren auf zehn Jahre angelegt
Im Regelfall sollen die Verfahren den Angaben zufolge komplett elektronisch verlaufen, allein über die Verwendung digitaler Eingabesysteme und das Einreichen elektronischer Dokumente, ohne dass eine Verhandlung stattfindet. Falls das nicht möglich ist, sei eine Videoverhandlung vorgesehen. Sofern auch diese Option ausscheidet, folgt eine Verhandlung vor Ort im Gericht. Die Pilotgerichte böten damit vollständig digitale Verfahren an – von der Einleitung mittels digitaler Eingabesysteme bis hin zur Entscheidung.
Parallel wird auf EU-Ebene über mögliche Änderungen an den Regeln diskutiert: inFranken.de berichtet über Pläne, die Entschädigungen bei Verspätungen künftig einschränken könnten.