Druckartikel: 84-Jährige darf Schmuck nicht in Raten bezahlen - Diskriminierung im Alter?

84-Jährige darf Schmuck nicht in Raten bezahlen - Diskriminierung im Alter?


Autor: Redaktion

Nürnberg, Freitag, 06. April 2018

Eine Rentnerin darf beim Teleshopping wegen ihres Alters nicht in Raten bezahlen. Weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt, klagt sie den Händler an.
Eine Rentnerin darf beim Teleshopping wegen ihres Alters nicht in Raten bezahlen. Weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt, klagt sie den Händler an. Symbolbild: Oliver Berg/dpa


Ein Teleshopping-Händler darf einer Seniorin die Ratenzahlung verwehren - auch wenn er das explizit mit ihrem Alter begründet. Das sei keine unzulässige Altersdiskriminierung, entschied das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil.


Rentnerin wollte in Raten bezahlen

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bestellte eine 84-jährige Frau bei einem Teleshopping-Unternehmen Schmuck, den sie in Raten bezahlen wollte. Das Unternehmen lehnte das aber ab und erklärte, dass man für die Ratenzahlung intern eine Altersgrenze definiert habe. Die Rentnerin war zu alt und hätte den Schmuck nur zum Beispiel per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen können. Darin sah sie eine Diskriminierung wegen ihres Alters und forderte 3000 Euro Schmerzensgeld.


Klage abgelehnt

Das Gericht lehnte die Klage ab und sah im Vorgehen des Unternehmens keine unzulässige Altersdiskriminierung. Mit fortschreitendem Alter steige die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde sterbe, bevor die letzte Rate beglichen sei. "Weil Ratengeschäfte auf einen längeren Zeitraum angelegt sind, nimmt das wirtschaftliche Risiko des Händlers zu, je älter der Kunde ist", erklärt Rechtsanwalt Carsten Dreier.

Diskriminierung im Alter? 83-Jähriger darf nicht bei Edeka-Gewinnspiel mitmachen

Das Gericht betonte außerdem, dass es für den Händler sehr aufwendig und manchmal unmöglich sei, offene Forderung nach dem Ableben eines Kunden aus dem Nachlass einzufordern.