Druckartikel: 24-Stunden-Waffenverbot an bayerischen Bahnhöfen - auch Nürnberg, Würzburg und Aschaffenburg betroffen

24-Stunden-Waffenverbot an bayerischen Bahnhöfen - auch Nürnberg, Würzburg und Aschaffenburg betroffen


Autor: Stefan Lutter

München, Montag, 30. Dezember 2024

Die Bundespolizeidirektion erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände. Betroffen sind unter anderem acht bayerische Bahnhöfen - darunter auch drei in Franken.
Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.


Die Bundespolizeidirektion München hat angekündigt, vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an Münchner Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu untersagen. Zudem sind auch die Hauptbahnhöfe in mehreren großen Städten, darunter auch drei in Franken, betroffen.

Dies erfolgt durch eine Allgemeinverfügung, die sich auf alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe inklusive der Personentunnel und Bahnsteige erstreckt. Eine entsprechende Mitteilung hat die Bundespolizeiinspektion Nürnberg am Montag, 30. Dezember 2024, veröffentlicht.

Allgemeinverfügung für Hauptbahnhöfe gilt auch in Nürnberg, Würzburg und Aschaffenburg

Von der temporären Maßnahme betroffen sind mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.

Video:




Die Allgemeinverfügung besagt, dass das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im genannten Zeitraum verboten wird. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasse alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe - einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen. 

Aus Sicherheitsgründen sei das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. "Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden", informiert die Bundespolizei.

Das droht bei Verstoß gegen das Waffenverbot

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein, warnt die Behörde. 

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot seien auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar.

Darüber hinaus werde auf Plakaten an den genannten Orten ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Bundespolizei warnt Privatpersonen vor Waffengebrauch

Die Bundespolizei führt gleich mehrere Gründe an, wieso Privatleute in der Öffentlichkeit keine Waffen mit sich führen sollten:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten beziehungsweise bedarf einer behördlichen Erlaubnis (so besteht ein Verbot des Führens von Einhandmessern, ein kleiner Waffenschein ist für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen erforderlich)
  • Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
  • Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

In den vergangenen Monaten hat eine Zunahme von Auseinandersetzungen an öffentlichen Plätzen, darunter auch Bahnhöfe, besorgniserregende Ausmaße erreicht. Dadurch sieht sich die Bundespolizei gezwungen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um potenziellen Gefahren vorzubeugen. Experten führen diese Entwicklung unter anderem auf soziale Spannungen und die verstärkte Mobilität der Bevölkerung zurück, die nicht selten zu Konflikten führen kann.

Die rechtliche Grundlage für das temporäre Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen basiert auf der gesetzlichen Befugnis der Bundespolizei, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügungen dieser Art sind darauf ausgelegt, akute Gefährdungslagen zu entschärfen und mögliche Gewaltakte bereits im Vorfeld zu verhindern. Für Reisende bedeutet das, dass sie verpflichtet sind, sich an die Anordnungen der Bundespolizei zu halten, um eventuelle Sanktionen zu vermeiden. Dennoch stehen ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, sollte es zu Unklarheiten oder Missverständnissen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kommen. So können sich Betroffene bei der Polizei oder der zuständigen Behörde informieren und im Zweifel rechtlichen Beistand einholen