Bei Uffenheim zog die Polizei einen Autofahrer ohne gültige Papiere aus dem Verkehr. Er wollte sich aber nicht kontrollieren lassen - und wurde mithilfe eines Freundes besonders kreativ.
Am Montag (27. Januar 2025) kontrollierte die Polizei kurz vor 21 Uhr auf der Ringstraße das Auto eines 23-Jährigen. Der Fahrer gab zunächst an, keine Dokumente mit sich zu führen. Auf Nachfrage gab er schließlich eine frei erfundene Personalie an. Doch das war längst nicht alles, wie die örtliche Polizei am Dienstag berichtete.
Bei der Überprüfung der Angaben zeigte sich, dass die Angaben falsch waren und der 23-Jährige in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich auffällig war. Während der laufenden Kontrolle ging plötzlich über Notruf die Mitteilung einer Schlägerei mehrerer Personen in der Nähe des Kontrollortes ein. Nachdem dieser Einsatz von einer anderen Streifenbesatzung angefahren wurde, konnte die Kontrolle ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.
Auf Drogen und ohne Führerschein - Autofahrer hofft auf besonderen Trick
Es stellte sich dabei jedoch heraus, dass an der genannten Örtlichkeit alles ruhig und von einer Auseinandersetzung keine Spur war. Zwischenzeitlich kam ein ebenfalls polizeibekannter 19-jähriger Mann, ein Bekannter des kontrollierten Fahrers, hinzu. Dies kam den Beamten seltsam vor. Eine Nachfrage bei der Einsatzzentrale nach der Rufnummer des Mitteilers der Schlägerei führte schließlich zum Anschluss des 19-jährigen Mannes.
Offensichtlich hegte der 23-Jährige laut der Polizei die Hoffnung, dass nach dem abgesetzten Notruf die Verkehrskontrolle aufgrund der mitgeteilten Schlägerei abgebrochen werde. Der Grund hierfür zeigte sich im weiteren Verlauf. Der kontrollierte Autofahrer gab nicht nur falsche Personalien an, er war auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand dafür aber merklich unter Drogeneinfluss.
Die Verkehrskontrolle hat nun für beide Folgen. Der Pkw-Fahrer wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss und falscher Namensangabe angezeigt. Gegen seinen Bekannten wird ein Verfahren wegen Missbrauch von Notrufen und Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
Vorschaubild: © Alexander G. Walther/Polizei Oberfranken