Druckartikel: Abkochgebot im Kreis Main-Spessart: Diese Haushalte müssen jetzt reagieren

Abkochgebot im Kreis Main-Spessart: Diese Haushalte müssen jetzt reagieren


Autor: Ralf Welz

Himmelstadt, Montag, 29. Sept. 2025

Im Landkreis Main-Spessart gibt es wichtige behördliche Hinweise zur Trinkwassernutzung. Bürger sollen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachten, um ihre Gesundheit zu schützen.
Enterokokken im Trinkwasser bergen Gesundheitsrisiken. Ein Abkochgebot schützt vor Infektionen und stellt die Wasserqualität vorübergehend sicher.


Im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart gilt für manche Haushalte bis auf Weiteres ein Abkochgebot für Trinkwasser. Betroffen sind Bürger in der Gemeinde Himmelstadt. Im dortigen Trinkwassernetz wurden laut Schilderung des Landratsamts Enterokokken nachgewiesen. Enterokokken sind eine Gattung von Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen.

Unter bestimmten Bedingungen, wie einem geschwächten Immunsystem oder bei Eintritt in andere Körperbereiche (z. B. Harnwege, Blutkreislauf), können Enterokokken Infektionen verursachen. Im Trinkwasser deuten Enterokokken auf hygienische Probleme hin und erfordern in der Regel schnelles Handeln, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Ein Abkochgebot ist eine bewährte Sofortmaßnahme, um die Trinkwasserqualität vorübergehend sicherzustellen und die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen.

Trinkwasser im Kreis Main-Spessart verunreinigt: Das müssen Haushalte in Himmelstadt beachten

"Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Himmelstadt an", erklärt das Landratsamt Main-Spessart am Montag (29. September 2025) in Form einer Pressemitteilung. Nach Angaben der Behörde wird das Trinkwasser umfassend beprobt. Auch eine Chlordesinfektion wird demzufolge eingerichtet.

Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts unbedingt beachtet werden:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen", erklärt das Amt. Die Verwendung eines Wasserkochers ist demnach aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden werden.
  • "Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen", heißt es vonseiten des Landratsamts.
  • Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

Landratsamt Main-Spessart bittet Bürger um Weitergabe der Informationen

Das Abkochgebot gilt, wie eingangs erwähnt, für die Gemeinde Himmelstadt. Laut Angaben des Landratsamts kann es vor Ort zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.

"Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis", erklärt die Behörde an die betroffenen Haushalte gewandt. Die Bürger werden gebeten, die Informationen auch an ihre Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Weitere Nachrichten im Kreis Main-Spessart gibt es in unserem Lokalressort.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen