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Abkochgebot im Kreis Main-Spessart aufgehoben - Hinweise für Verbraucher


Autor: Anton Knorr

Gössenheim, Mittwoch, 13. Mai 2026

Im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart war vor wenigen Tagen ein Abkochgebot angeordnet worden. Dieses wurde nun aufgehoben. Die Chlorung wird aber vorerst fortgesetzt.
"Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich", erklärt das Landratsamt Main-Spessart.


Update vom 13.05.2026: Abkochgebot in Gössenheim und Sachsenheim aufgehoben - Chlorung wird fortgesetzt

Das am vergangenen Freitag (8. Mai 2026) für die Haushalte in Gössenheim und im Ortsteil Sachsenheim erlassene Abkochgebot wurde aufgehoben. Nach Angaben des Landratsamts Main-Spessart vom Mittwoch (13. Mai 2026) ist im Ortsnetz inzwischen eine wirksame Chlorkonzentration angekommen.

Die Chlordesinfektion des Trinkwassers wird den Angaben zufolge bis auf Weiteres fortgeführt. Ob die Maßnahme beendet werden kann, hängt von den Ergebnissen fortlaufender mikrobiologischer Beprobungen ab.

Hinweise zum gechlorten Trinkwasser

Nach Mitteilung der Behörde gilt gechlortes Wasser grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung sei ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen zwischen 0,1 und 0,3 Milligramm Chlor pro Liter Wasser sei nicht mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.

Für Schwangere und Säuglinge weist die Behörde darauf hin, dass bei einer länger andauernden Chlorung vorsorglich auch Mineralwasser verwendet werden kann.

Kaffee und Tee können laut Mitteilung weiterhin mit dem gechlorten Wasser zubereitet werden. Allerdings könne der Chlorgeruch bei warmem Wasser stärker wahrnehmbar sein, zudem könne sich der Geschmack der Getränke verändern.

Bitte um Weitergabe der Information

Für Haustiere sei das gechlorte Wasser unbedenklich. Vorsicht gilt jedoch bei Fischen: Bereits geringe Chlorkonzentrationen können für sie schädlich sein. Darauf sollten sowohl Besitzer von Aquarien als auch von Fischteichen achten.

Das Landratsamt Main-Spessart bittet darum, die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

Erstmeldung vom 08.05.2026: Gesundheitsgefahr: Behörde ordnet Abkochgebot in unterfränkischer Gemeinde an

Das Landratsamt Main-Spessart weist in einer Pressemeldung am Freitag (8. Mai 2026) auf ein Abkochgebot für Trinkwasser hin. Betroffen von der Maßnahme ist demnach das Wasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordne dieses Gebot "mit sofortiger Wirkung" an, heißt es in der Mitteilung. Laut Informationen des Landratsamts weist das Trinkwasser in den genannten Bereichen eine Grenzwertüberschreitung von sogenannten "Enterokokken" auf.

Enterokokken sind Darmbakterien von Menschen und Tieren. Gelangen sie in andere Körperbereiche oder ist das Immunsystem geschwächt, können sie Infektionen verursachen. Im Trinkwasser weisen sie auf hygienische Probleme hin und erfordern meist rasches Handeln. Ein Abkochgebot ist eine bewährte Sofortmaßnahme, um Gesundheitsrisiken zu verringern und die Trinkwasserqualität vorübergehend abzusichern.

Abkochgebot in Gössenheim und Sachsenheim: Das müssen Bürger jetzt beachten

Im Wasserversorgungsgebiet Gössenheim wird aktuell eine Desinfektion eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt, heißt es vonseiten des Landratamts. Für Anwohner gibt es nun einiges zu beachten. 

Das Gesundheitsamt hat diverse Anweisungen formuliert, die unbedingt beachtet werden sollen, um "eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen". Diese lauten folgendermaßen:

  • Leitungswasser soll nur abgekocht getrunken werden
  • Dafür muss das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden und über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird hierbei aus praktischen Gründen empfohlen
  • Für die Zubereitung von Nahrung und Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden sowie als Trinkwasser für empfindliche Haustiere sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden
  • Für den Betrieb des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung kann das Leitungswasser uneingeschränkt genutzt werden

Überides wird darauf hingewiesen, dass für die Zubereitung von Säuglingsnahrung Mineralwasser verwendet werden sollte. Das Landratsamt Main-Spessart weist darauf hin, dass es in den betroffenen Bereichen zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen kann. Zudem wird darum gebeten, die Information über das Abkochgebot auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Sobald kein Abkochgebot mehr besteht, teilt das Gesundheitsamt dies über die Medien, die Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung mit. Weitere Nachrichten aus der Region Main-Spessart liest du in unserem Lokalressort.

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