Abkochgebot im Kreis Main-Spessart aufgehoben - Hinweise für Verbraucher
Autor: Anton Knorr
Gössenheim, Mittwoch, 13. Mai 2026
Im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart war vor wenigen Tagen ein Abkochgebot angeordnet worden. Dieses wurde nun aufgehoben. Die Chlorung wird aber vorerst fortgesetzt.
Update vom 13.05.2026: Abkochgebot in Gössenheim und Sachsenheim aufgehoben - Chlorung wird fortgesetzt
Das am vergangenen Freitag (8. Mai 2026) für die Haushalte in Gössenheim und im Ortsteil Sachsenheim erlassene Abkochgebot wurde aufgehoben. Nach Angaben des Landratsamts Main-Spessart vom Mittwoch (13. Mai 2026) ist im Ortsnetz inzwischen eine wirksame Chlorkonzentration angekommen.
Die Chlordesinfektion des Trinkwassers wird den Angaben zufolge bis auf Weiteres fortgeführt. Ob die Maßnahme beendet werden kann, hängt von den Ergebnissen fortlaufender mikrobiologischer Beprobungen ab.
Hinweise zum gechlorten Trinkwasser
Nach Mitteilung der Behörde gilt gechlortes Wasser grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung sei ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen zwischen 0,1 und 0,3 Milligramm Chlor pro Liter Wasser sei nicht mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Für Schwangere und Säuglinge weist die Behörde darauf hin, dass bei einer länger andauernden Chlorung vorsorglich auch Mineralwasser verwendet werden kann.
Kaffee und Tee können laut Mitteilung weiterhin mit dem gechlorten Wasser zubereitet werden. Allerdings könne der Chlorgeruch bei warmem Wasser stärker wahrnehmbar sein, zudem könne sich der Geschmack der Getränke verändern.
Bitte um Weitergabe der Information
Für Haustiere sei das gechlorte Wasser unbedenklich. Vorsicht gilt jedoch bei Fischen: Bereits geringe Chlorkonzentrationen können für sie schädlich sein. Darauf sollten sowohl Besitzer von Aquarien als auch von Fischteichen achten.
Das Landratsamt Main-Spessart bittet darum, die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.