Nach drei Wochen: Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben

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In dem Bad Staffelsteiner Stadtteil Stublang mussten die Menschen seit Ende Juni das Trinkwasser abkochen. Jetzt konnte das Landratsamt Entwarnung geben.

Update vom 19.07.2024: Abkochanordnung für Stublang aufgehoben

Die seit dem 27. Juni 2024 bestehende Abkochanordnung für den Stadtteil Stublang der Stadt Bad Staffelstein wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das teilt das Landratsamt Lichtenfels am Freitag (19. Juli) mit. Im Trinkwasser werde, laut Befund vom vergangenen Montag (15. Juli), die mikrobiologischen Anforderungen gemäß Trinkwasserverordnung eingehalten, hieß es in der Mitteilung. Das Abkochen des Trinkwassers ist somit nicht mehr notwendig.

Ursprüngliche Meldung vom 27.06.2024: Abkochgebot für Stublang 

Bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang in Bad Staffelstein wurden im Trinkwasser "mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt", wie das Landratsamt Lichtenfels am Donnerstag (27. Juni 2024) berichtet. In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

Kürzlich hatte in diversen Ortschaften der Landkreise Lichtenfels und Coburg ein Abkochgebot wegen Verunreinigungen durch Bakterien gegolten. Dieses konnte mittlerweile allerdings wieder aufgehoben werden. 

Abkochanordnung in Bad Staffelsteiner Stadtteil - Landratsamt äußert sich zur Dauer 

Auch für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden, stellt das Landratsamt klar. Wasser muss einmalig sprudelnd aufgekocht werden, dann sollte es langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. 

Das Leitungswasser könne für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden. "Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse", so das Landratsamt. Dies dauere in der Regel zwischen sechs und zehn Tage.

Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger - in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein - zuständig.

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Vorschaubild: © Bernd Weißbrod/dpa/Illustration