Wegen Beleidigung eines Polizisten hätte ein Lichtenfelser 800 Euro zahlen sollen. Das wollte er nicht - und muss nun 1200 Euro zahlen.
Dreifach ungeschickt, so stellte es sich während des Prozesses am Amtsgericht heraus, hat sich ein 38-Jähriger in einer Strafsache verhalten. Erst hatte er einen Polizisten in zwei Telefonaten beleidigt, dann schlug er auch noch das Angebot von Richter Thomas Pohl aus, seinen Einspruch gegen den ergangenen Strafbefehl zurückzunehmen.
Am 3. März dieses Jahres, es war 17.20 Uhr, wies ein Polizist einen aufgebrachten Mann am Telefon darauf hin, dass dieser nicht einfach das gemeinsame Auto von seiner Ehefrau, von der er kurzzeitig getrennt war, abholen dürfe. Während des Telefonats soll der Ehemann Merkwürdiges gesagt haben: "kleiner Trottel", "Witzfigur", "Arschloch".
Unflätige Bemerkung Zunächst, so der als Zeuge aussagende Polizist, habe er dies durchgehen lassen. Auch, dass er geduzt worden sei.
Es wäre wohl nichts geschehen, wenn sich der aufgebrachte Ehemann nicht bei einem zweiten Telefonat erneut einer unflätigen Bemerkung bedient hätte. Diesmal erklärte er dem Polizisten wohl, dass er diesem schon zeigen werde, wem was gehöre und ob er das Auto abholen dürfe.
An dieser Stelle endete das Verständnis des Beamten und er brachte den Vorfall zur Anzeige.
800 Euro hätte der Mann nun im Zuge eines Strafbefehls zahlen können, dann wäre die Angelegenheit vom Tisch gewesen.
"Einen Mitarbeiter gemeint" Das tat der Mann aber nicht, stattdessen legte er Einspruch ein. Umso unverständlicher schien es Richter Pohl, dass der Beschuldigte keine Angaben zur Aufklärung des Sachverhalts machen wollte.
Er behauptete, dass er, als er von Witzfigur und Trottel sprach, nicht den Polizisten, sondern einen Mitarbeiter gemeint habe, dem gerade ein Fehler unterlaufen sei, wollte aber den Namen dieses Mannes nicht nennen. "Es macht Ihre Entlastung nicht glaubhaft, wenn Sie mir den Namen nicht sagen", hielt ihm Pohl entgegen. Der Mann aber blieb beharrlich: "Des sag' ich net."
"Ich muss mir ein Bild von dem Vorfall machen", führte Richter Pohl erneut aus. Und um sich ein Bild zu machen, benötige er Angaben. Der Angeklagte blieb dabei, er wollte nicht sagen, wer dieser Mitarbeiter war. Um "ihn nicht hineinzuziehen", wie er vorgab.
Mittlerweile hatte Pohl dem 38-Jährigen schon eine "goldene Brücke" gebaut, auf der er hätte in Richtung Bezahlung der 800 Euro gehen können. Aber der blieb so verstockt, dass der Prozess weitergeführt wurde. Da der Lichtenfelser auch noch neun Vorstrafen aufzuweisen hatte, manche davon auch wegen Beleidigung, befand Richter Pohl: "Da wird eine Handschrift deutlich."
Statt 800 Euro wie laut Strafbefehl vor dieser Verhandlung muss der Mann nun 1200 Euro zahlen.