Blumenverkäuferin in Lichtenfels wurde ermordet: Update zur Haftstrafe des Täters (18)

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Im Fall der getöteten Mitarbeiterin eines Lichtenfelser Blumengeschäfts ist am Dienstag (30. Januar 2024) vor dem Landgericht Coburg das Urteil verkündet worden. Der 18 Jahre alte Angeklagte muss viele Jahre hinter Gitter. Nun liefert das Gericht ein Update.

Mordprozess um Lichtenfelser Blumenverkäuferin beendet: Die Gerichtverhandlung zum Fall der in Lichtenfels getöteten Floristin ist vorüber. Das Urteil wurde am Dienstag (30. Januar 2024) vor dem Coburger Landgericht verkündet und ist nun rechtskräftigt. Der Beschuldigte erhielt beinahe die von der Staatsanwaltschaft geforderte Höchststrafe. Aufgrund des Alters des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, hatte der Prozess nicht öffentlich stattgefunden. Bürgermeister Andreas Hügerich  äußerte sich nach dem Urteil zur Stimmung in Lichtenfels.

Die Verhaftung hatte seine Schule damals "wie ein Blitz aus heiterem Himmel" getroffen. In Lichtenfels herrschte nach der Tötung wochenlang großes Entsetzen - auch knapp ein Jahr später ist der Fall noch in vielen Köpfen präsent. Am Abend der Tat fanden Passanten die Leiche der 50-jährigen Angestellten in dem Geschäft in Bamberger Straße in der Innenstadt. Ende März wurde dann nach intensiven Ermittlungen der heute 18-Jährige festgenommen. Vor Gericht ließ er von seinem Anwalt ein Geständnis vorlesen.

Update vom 07.02.2024: Gericht gibt Update zu Haftstrafe

Die Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren gegen einen 18-Jährigen wegen Mordes an einer Blumenverkäuferin in Oberfranken ist rechtskräftig. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Coburg am Mittwoch (7. Februar 2024) mit. Eine Jugendkammer des Gerichts hatte den Angeklagten in der vorigen Woche verurteilt. Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Richter sahen es in ihrem Schuldspruch als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte die 50-Jährige im März 2023 in Lichtenfels vorsätzlich getötet hat.

Passanten hatten damals die Leiche der Frau in dem Geschäft entdeckt, weil nach Ladenschluss noch die Dekoration im Außenbereich aufgebaut war. Der junge Deutsche war etwa zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Während des Prozesses hatte er die Tat eingeräumt, aber angegeben, er habe erst bei einem Handgemenge mit der Frau aus Panik auf sie eingestochen. Die Kammer zeigte sich jedoch davon überzeugt, dass der Jugendliche die Frau bei dem Überfall unmittelbar mit einem Messer tödlich verletzt hatte und wertete die Tat als Mord und Raub mit Todesfolge. Der Prozess war aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

Update vom 30.01.2024: Getötete Blumenverkäuferin in Lichtenfels - Gericht verhängt langjährige Freiheitsstrafe gegen 18-Jährigen

Im Fall der getöteten Lichtenfelser Blumenhändlerin ist der Prozess gegen den inzwischen 18-jährigen Angeklagten beendet. Die Urteilsverkündung erfolgte am Dienstag (30. Januar 2024). Der ehemalige Gymnasiast wurde des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Beschuldigte werde deswegen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt, berichtet das Landgericht Coburg in einer Pressemitteilung.

Der Angeklagte habe sich zur staatlichen Fischereiprüfung angemeldet, führte die Vorsitzende der Jugendkammer in ihrer Urteilsbegründung aus. Der Beschuldigte habe die Kursgebühr in Höhe von rund 300 Euro bei Fälligkeit nicht zahlen können. Obwohl sich der Angeklagte das Geld nach Überzeugung der Kammer von Verwandten hätte leihen können oder die Kursgebühr ratenweise hätte gezahlt werden können, habe er den Plan entwickelt, ein Ladengeschäft in der Innenstadt von Lichtenfels zu überfallen, um an Geld zu gelangen.

Der Angeklagte habe sich in dem Blumengeschäft der 50-jährigen Verkäuferin gegenüber zunächst als Kunde ausgegeben. Dann habe der damals 17-Jährige den Entschluss gefasst, auf die Mitarbeiterin einzustechen, um in Besitz der Tageseinnahmen zu kommen. Der Frau habe er mehrere Stiche in Hals und Nacken versetzt, an denen sie verstarb. Laut Auffassung des Gerichts entnahm der Schüler anschließend Geld aus der Ladenkasse und flüchtete.

Blutspuren gefunden - Täter stach vermutlich schon vor Griff in Kasse auf sein Opfer ein

Nach Angaben des Coburger Landgerichts zeigte sich die Kammer aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme von dem geschilderten Sachverhalt überzeugt. Wegen der Spurenlage am Tatort sei ausgeschlossen, dass der Angeklagte auf das Tatopfer erst nach der Wegnahme des Geldes aus der Ladenkasse einstach, weil dieses sich schreiend in den Weg gestellt habe. So hatte es dem Gericht zufolge der Beschuldigte selbst geschildert. 

Das Kampfgeschehen könne auf den hinteren Bereich des Ladens zentriert werden, geht aus der Mitteilung des Landgerichts hervor. Im vermeintlichen Fluchtbereich hätten sich hingegen keine Kampfspuren gefunden. Aufgrund von Blutspuren an der Kasse sei anzunehmen, dass auf die 50-Jährige schon vor dem Griff in die Kasse eingestochen worden sei. Die Stiche in den Nacken der Verkäuferin seien so zielgerichtet gewesen, dass sie nicht mehr in einem dynamischen Kampfgeschehen stattgefunden haben könnten.

Laut der Jugendkammer des Landgerichts hatte es außerdem zwischen der Blumenverkäuferin und der Ladeninhaberin klare Absprachen gegeben, dass im Falle eines Überfalls keinerlei Widerstand geleistet wird. Der Angeklagte habe zudem versucht, die Entdeckung seiner Tat zu verzögern, indem er im Geschäft Licht und Radio ausschaltete. das Licht und das Radio. Dies spreche gegen ein panikartiges Verlassen des Tatorts durch den Schüler.

Habgier, Heimtücke und mehr: Gericht sieht gleich drei Mordmerkmale erfüllt

"Die Tatbegehung wertete die Kammer als Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Der Angeklagte habe die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke und der Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat zu ermöglichen, verwirklicht.

Bezüglich der Strafzumessung nahm das Gericht laut Mitteilung Bezug auf das Alter des Lichtenfelser Schülers. Aufgrund des Alters des Angeklagten zur Tatzeit sei hier Jugendstrafrecht anzuwenden. Wegen "schädlicher Neigungen und der Schwere der Schuld" sei die Verhängung einer Jugendstrafe geboten. Der Angeklagte habe die Hemmschwelle zu einer der schwerwiegendsten Straftaten überwunden.

"Die dadurch zum Ausdruck kommenden erzieherischen Defizite und der erforderliche Schuldausgleich bedürften der Einwirkung durch einen langen Freiheitsentzug", heißt es in der Mitteilung des Gerichts wörtlich. Sein Teilgeständnis und sein bis zur Tat straffreies Vorleben sprächen zugunsten des Angeklagten. Zulasten des Lichtenfelsers spreche insbesondere die Verwirklichung von gleich drei Mordmerkmalen. Dieser Umstand hätte laut der Kammer im Erwachsenenstrafrecht zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge gehabt.

Update vom 30.01.2024, 11.45 Uhr: Heute Urteilsverkündung im Prozess um Mord an Lichtenfelser Blumenverkäuferin

Im Prozess wegen Mordes an einer Blumenverkäuferin im oberfränkischen Lichtenfels wird am Dienstag (30. Januar 2024) vor dem Landgericht Coburg das Urteil verkündet.

Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Verfahren vor einer Jugendkammer ein Geständnis abgelegt. Aufgrund des Alters des Mannes findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Jugendliche hatte vor Gericht eingeräumt, im März 2023 in den Blumenladen in Lichtenfels gegangen zu sein, um die Tageseinnahmen zu rauben. Die Mitarbeiterin habe er dabei mit einem Messer bedroht. Schließlich habe er nach einem Handgemenge aus Panik auf die Frau eingestochen. Die 50-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen.

Passanten hatten damals die Leiche der Frau in dem Geschäft entdeckt, weil nach Ladenschluss noch die Dekoration im Außenbereich aufgebaut war. Der Angeklagte wurde etwa zwei Wochen nach der Tat festgenommen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Deutsche die Frau zielgerichtet umgebracht hat, um an die Einnahmen des Geschäfts zu kommen. Er forderte in seinem Plädoyer die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-Jährigen. Die Anwältin der Familie des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, schloss sich dieser Forderung an.

Der Verteidiger des Jugendlichen hatte dagegen erklärt, sein Mandant habe die Verkäuferin nicht töten wollen. Er sei daher nur wegen Totschlags und Raubes mit Todesfolge zu verurteilen. Der 18-Jährige hatte während des Prozesses erklärt, dass er durch den Überfall an Geld für einen Angelkurs kommen wollte.

Update vom 24.01.2024: Jugendstrafe nach Blumenladen-Tötung gefordert - War es Mord oder Totschlag?

Am vierten Sitzungstag (24. Januar 2024) beendete die Jugendkammer die Beweisaufnahme im Prozess wegen des Todes einer Blumenhändlerin in Lichtenfels. Zu Gehör kam ein psychiatrischer Sachverständiger, der ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellte. Er kam zum Ergebnis, dass keine psychiatrischen Erkrankungen beim Angeklagten vorlägen und keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit festzustellen sei. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wurden die Schlussvorträge gehalten. Dies teilte der Leiter der Pressestelle des Landgerichts Coburg in einer Pressemitteilung mit.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt sein Plädoyer und beantragte, den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig zu sprechen. Er beantragte, den Angeklagten zur höchstmöglichen Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass sich der Sachverhalt im Wesentlichen so bestätigt habe, wie es auch in der Anklageschrift geschildert worden ist.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte die Geschädigte mit Messerstichen zielgerichtet umgebracht habe, um an die Einnahmen des Ladengeschäfts zu gelangen. Entgegen seiner Einlassung habe der Angeklagte nicht in Panik auf das Opfer aufgrund dessen Hilferufe und das Versperren des Ausgangs eingestochen. Dies sei insbesondere durch das Spurenbild am Tatort widerlegt. Es bleibe daher beim Vorwurf des Mordes.

Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Mord - Verteidiger plädiert auf Totschlag

Unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertige sich die beantragte Jugendstrafe; die für eine Jugendstrafe erforderlichen schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld lägen vor. Rechtsanwältin Basler hielt als Vertreterin der Nebenklage ihren Schlussvortrag. Sie beantragte, den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig zu sprechen.

Sie beantragte, den Angeklagten zu einer zur höchstmöglichen Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Die Nebenklage schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Gegen den Einsatz des Messers durch den Angeklagten erst beim Verlassen des Ladengeschäfts sprächen objektive Beweise. Rechtsanwältin Basler ging ebenfalls von schädlichen Neigungen des Angeklagten und der Schwere der Schuld aus. Zu berücksichtigen sei, dass es mit den Hinterbliebenen eine Vielzahl an Betroffenen der Tat gebe.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Barthelmes, hielt seinen Schlussvortrag und betonte, dem Angeklagten sei bewusst, was er angerichtet habe und dass es hierfür keine Rechtfertigung gebe. Der Angeklagte habe den Plan gehabt, einen Raub zu begehen, nicht aber einen Menschen zu töten. Die Gesamtbetrachtung der erhobenen Beweise widerlege dies nicht. Dadurch habe sich der Angeklagte des Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig gemacht, nicht aber wegen Mordes. Die Verhängung der höchstmöglichen Jugendstrafe von 10 Jahren sei nicht angemessen. In der Strafe müsse sich die frühzeitige Einlassung des Angeklagten und dessen trotz schwieriger familiärer Verhältnisse positive Entwicklung bis zur Tat berücksichtigt werden. Der Angeklagte hatte ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung. Er entschuldigte sich für die Tat.

Update vom 23.01.2024: Hinterbliebener Ehemann vermittelt Gericht Bild von Persönlichkeit seiner Frau

Am Coburger Landgericht fand am Dienstag (23. Januar 2024) der dritte Prozesstag im Fall der getöteten Lichtenfelser Blumenhändlerin statt. Die Jugendkammer setzte die Beweisaufnahme in der Verhandlung fort. 

Vernommen wurde laut Gerichtsangaben unter anderem der Leiter des Angellehrgangs. Die Gebühr für den Kurs soll sich der Angeklagte durch seine begangene Tat verschafft haben, so der Vorwurf der Anklage. "Der Zeuge gab Auskunft über die Organisation des Lehrgangs und die Zahlung der Gebühr durch den Angeklagten nach der Tat", berichtet das Landgericht Coburg in seiner aktuellen Pressemitteilung.

Des Weiteren kam demnach der Ehemann des Tatopfers als Zeuge zu Wort. Er berichtete über die gravierenden Folgen, die der Verlust seiner Frau für die Familie hatten, heißt es vonseiten des Gerichts. Zudem habe der Ehemann dem Gericht ein Bild von der Persönlichkeit seiner Frau vermittelt.

Dem Gericht zufolge vernahm die Jugendkammer auch mehrere Freunde und Bekannte aus dem Umfeld des Angeklagten, um sich ein Bild von dessen persönlichen Verhältnissen und von dessen Verhalten vor und nach der Tat zu machen.

Update vom 17.01.2024: Gericht vernimmt Polizisten zum Blumenladen-Mord als Zeugen

Am Mittwoch (17. Januar 2024) wurde der Prozess gegen den 18-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes an einer Blumenhändlerin im März 2023 in Lichtenfels fortgeführt, wie das Landgericht Coburg mitteilt. Die Jugendkammer habe hierbei mehrere Polizeibeamte als Zeugen vernommen. Dabei sei es um die "Aufklärung der Auffindesituation des Tatorts bei Eintreffen der ersten Polizeibeamten, die Spurensicherung und den weiteren Gang der Ermittlungen" gegangen.

Zu Wort kam demnach auch ein Fallanalytiker des Polizeipräsidiums München, der für die gebildete Sonderkommission das Tatgeschehen rekonstruiert habe. Des Weiteren sei ein Sachverständiger für Rechtsmedizin vernommen worden. "Dieser gab Auskunft über die genaue Todesursache und das konkrete Verletzungsbild der Geschädigten", schreibt das Gericht.

Der Schüler hatte am Montag gestanden, die Verkäuferin während eines eskalierten Raubüberfalls mit einem Küchenmesser angegriffen zu haben. Als Motiv hatte er Panik vor Entdeckung genannt. Die Mitarbeiterin habe sich ihm in den Weg gestellt und nach Hilfe gerufen, als er die Tageseinnahmen rauben wollte, um einen Angelkurs zu bezahlen. 

Update vom 16.01.2024, 14.45 Uhr: Schüler gesteht tödliche Messerstiche - Geld für Angelkurs verschwunden

Laut dem Landgericht Coburg "ließ sich der Angeklagte zum Tatvorwurf mittels Verlesung einer Stellungnahme durch seinen Verteidiger ein". Danach sei der wegen Mordes an einer Lichtenfelser Blumenverkäuferin angeklagte Schüler in "wirtschaftlich beengten und familiär wenig stabilen familiären Verhältnissen" aufgewachsen. Er habe sich trotz dessen vorgenommen, einen "geraden Weg zu gehen und ein rechtstreues Leben zu führen", heißt es in einer Mitteilung. Neben einem vernünftigen Schulabschluss sei ein wichtiges Ziel des Jugendlichen der Erwerb des Anglerscheins gewesen.

Zur Zahlung der Kursgebühr habe er sich Geld zurückgelegt. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kursgebühr seien die Ersparnisse verschwunden gewesen, mutmaßlich gestohlen von einem Familienmitglied, heißt es aus dem Gericht in Coburg. Aus Wut und Frust hierüber habe der Schüler "den Entschluss gefasst, die Tageseinnahmen aus einem Ladengeschäft durch Vorhalt eines Messers zu entwenden, um die Kursgebühr zahlen zu können". Er habe am Tattag mehrere Geschäfte aufgesucht, aus Angst und Skrupel diese jedoch vor der Tatausführung wieder verlassen.

In einem Blumengeschäft habe er der Verkäuferin dann das Messer vorgehalten, um Geld herauszuverlangen, so das Geständnis. Entgegen der Erwartung des 18-Jährigen habe die Zeugin um Hilfe geschrien. Er habe dann in die Ladenkasse gegriffen und anschließend entkommen wollen. Am Ausgang habe sich die Verkäuferin in den Weg gestellt. Es sei zu einem Handgemenge gekommen, so die Erklärung. Aus Angst vor Entdeckung habe der Angeklagte "in Panik das Messer eingesetzt" und wahllos auf die Verkäuferin eingestochen. "In der verlesenen Einlassung hat sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen der Geschädigten entschuldigt und die Verantwortung für die Tat übernommen", so das Landgericht. Außerdem habe man bereits mehrere Zeugen vernommen, heißt es abschließend. 

Erstmeldung vom 16.01.2024, 10.16 Uhr: Eskalierte ein Raubüberfall im Lichtenfelser Blumenladen? Viele Fragen zum Prozessbeginn offen 

Rund drei Wochen nach der Festnahme fanden Ermittler dann die mutmaßliche Tatwaffe im "häuslichen Umfeld" des Jugendlichen - ein Küchenmesser. Bis zu Prozessbeginn saß der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft in einer Jugendstrafanstalt. Wie sich die Tötung genau ereignete, soll jetzt vor Gericht geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, das Geschäft überfallen zu haben, um an die Tageseinnahmen zu kommen.

Informationen von inFranken.de zufolge war der Jugendliche am darauffolgenden Morgen für einen Angelkurs in Bad Staffelstein angemeldet. Ob hier ein mögliches Motiv liegt - auch das wird sicherlich ein Thema am Landgericht Coburg. Laut Staatsanwaltschaft soll der Jugendliche mehrfach mit dem Küchenmesser auf die 50-jährige Floristin eingestochen und dann mehrere Hundert Euro aus der Kasse gestohlen haben. Die Frau starb demnach an ihren schweren Verletzungen durch den Messerangriff.

Daher wird dem Schüler Mord in Tateinheit mit Raub vorgeworfen. Mehrere Medienberichte hatten über Gerüchte berichtet, wonach der mutmaßliche Täter während des Raubüberfalls möglicherweise von der Verkäuferin erkannt wurde. Das bestätigten bisher allerdings weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Um diese und weitere Fragen zu klären, wurden für den Prozess ab dem 16. Januar 2024 sechs weitere Termine bis Ende Januar geplant. Weitere Nachrichten aus Lichtenfels findet ihr hier.

Vorschaubild: © Collage inFranken.de: Daniel Vogl (dpa) / Ralf Welz (inFranken.de), Symbolbild