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Lichtenfels reagiert auf Corona-Demos: Veranstalter müssen sich an Allgemeinverfügung halten


Autor: Redaktion

Lichtenfels, Mittwoch, 26. Januar 2022

Regelmäßig finden an den Montagabenden in Lichtenfels Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen und Schutzimpfungen statt. Da die Demonstrationen vorab nie angemeldet waren, gibt es nun Konsequenzen.
Auch der Landkreis Lichtenfels verhängt nun eine Allgemeinverfügung für Corona-Demonstrationen.


Der Landkreis Lichtenfels reagiert auf die regelmäßig stattfindenden und vorab nicht angemeldeten Corona-Demonstrationen und verhängt nun eine Allgemeinverfügung.

Seit Ende November 2021 finden montagabends immer wieder Demonstrationen gegen die geltenden Corona-Maßnahmen und Covid-Schutzimpfungen in Lichtenfels statt. Bislang wurden die Versammlungen jedoch nicht angemeldet, wie das Landratsamt am Mittwoch (26. Januar 2022) mitteilt. Dies widerspreche jedoch dem Bayerischen Versammlungsgesetz, in dem konkrete Anzeige- und Mitteilungspflichten vorgeschrieben sind.

Lichtenfels: Corona-Demos müssen vorab angemeldet werden

"Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies dem Landratsamt spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn anzuzeigen und Angaben über den Ort der Versammlung, das Versammlungsthema und bei sich fortbewegenden Versammlungen den beabsichtigten Streckenverlauf zu machen", weist das Landratsamt in einer aktuellen Mitteilung hin. Samstage, Sonn- und Feiertage sind von der Frist ausgeschlossen.

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Die Regelung solle der Polizei helfen, vorab Sicherheitsmaßnahmen zu planen, falls dies notwendig werden sollte. Bei vorab nicht angemeldeten Versammlungen sei es aber nicht möglich, dass Stadt und Ordnungsbehörden im Vorfeld mit dem Veranstalter in Kontakt treten können.

Am Montag, 17. Januar 2022, fand beispielsweise eine Corona-Demonstration im Lichtenfelser Stadtgebiet statt, die sich vom Marktplatz aus weiter durch die Stadt bewegte. Der Polizei war es in diesem Fall nicht möglich gewesen, die Versammlung rechtzeitig abzusichern, da der Streckenverlauf sowie die Teilnehmerzahl nicht bekannt waren.

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Eine Allgemeinverfügung legt nun für die nächste „Montags-Demonstration“ am 31. Januar 2022 zwischen 18 und 20 Uhr fest, dass die Versammlung nur ortsfest auf dem Marktplatz stattfinden darf.

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