Ein Krankenpfleger aus Seßlach musste sich vor dem Amtsgericht Lichtenfels wegen Betrug verantworten. Bei der Leistungsabrechnung hatte er eigenmächtig Umbudgetierungen vorgenommen. Er wurde zu 14.400 Euro Strafe verurteilt.
Ein mit Buchhalterarbeiten betrauter Altenpfleger rechnete in 39 Fällen mit Krankenkassen falsch ab. Ein Fall von Selbstbereicherung? Eben nicht. Der 32-jährige Mann aus Seßlach empfand durch Abrechnungsmodelle der Krankenkassen sein Pflegeheim benachteiligt. So nahm er manche Umbudgetierungen vor. Und überschritt seine Kompetenzen.
Es war Betrugsverfahren besonderer Art, mit dem Richter Thomas Pohl am Lichtenfelser Amtsgericht konfrontiert war. 39 Fälle, die zwischen dem 1. September 2011 und dem 24. Februar 2012 aufliefen, aber niemanden schädigten. Das räumte sogar eine Zeugin ein, die in der Verwaltung einer der betroffenen Krankenkassen arbeitete.
"Es geht nicht jede Rechnung über meinen Schreibtisch", argumentierte der Beschuldigte. Nach seinen Worten ist der Fall so verstehen, dass Krankenkassen für gewisse Leistungen ein Budget zur Verfügung stellen.
Da diese Leistungen nicht erbracht, den Klienten aber auf anderen Gebieten Hilfestellungen zuteil wurden, die dann nicht abgerechnet werden konnten, deklarierte der Pfleger diese Leistungen um.
"Um Überblick gekämpft" Dass er selbst "um Überblick gekämpft" habe, schilderte der Angeklagte. Allerdings zeichnete er von sich ein zu freundliches Bild. Er stellte sich selbst als Aufklärer der Umstände dar, was so nicht stimmte, schließlich traten die Schieflagen erst bei einer Prüfung zutage. Allerdings, das hielt auch sein ehemaliger Arbeitgeber dem Pfleger zugute, habe er sich an der Aufklärung engagiert beteiligt. Das bewahrte den 32-Jährigen aber dennoch nicht vor einem spontanen Auflösungsvertrag.
Immer wieder suchte Richter Pohl das Motiv zu verstehen, denn üblicherweise handeln Angeklagte in Eigeninteresse.
Das fiel ihn diesem Fall komplett weg. "Selber hat er sich nicht bereichert, das steht fest", sagte ein in dieser Angelegenheit ermittelnder Polizeibeamter. "Er wollte wohl auch Patienten was Gutes tun", ergänzte der Zeuge noch seine Aussage.
Nachdem dieser Satz fiel, machte sich im Saal 14 ein Mann durch mehrmaliges dezentes Auflachen bemerkbar. Wie sich herausstellte, war dies ein weiterer ehemaliger Arbeitgeber, der in einer Verhandlungspause davon berichtete, dass er nichts davon gewusst habe, dass das Bundeszentralregister für seinen ehemaligen Mitarbeiter eine Vorstrafe ausweist. Ein Umstand, den der 32-Jährige bei seiner Bewerbung seinerzeit wohl verschwiegen haben musste.
Unerlaubtes Korrektiv Auch Rechtsanwalt Bernd Legal sprach davon, dass sein Mandant "auf unerlaubte Weise ein Korrektiv" herbeiführen wollte.
Nach seiner Lesart des Falles, war sein Mandant auch ein Mit aufklärer der Umstände. Immerhin seien ihm nicht alle Abrechnungsvorgänge im Hause bekannt gewesen. Zwar verzichtete das Gericht auf die Verfolgung von fünf Einzelfällen, aber immer noch wiesen die 34 verbliebenen Einzeltaten einen Schaden von 18 000 Euro aus. Zwar wurde das korrigiert, aber kurzzeitig ist der Schaden entstanden.
Darum wollte Staatsanwältin Daniela Möhrlein auch nichts von einer etwaigen Verfahrenseinstellung wissen. "Das kann ich nicht einstellen, das geht nicht!" Sie forderte eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung. In seinem Urteil hob Richter Pohl die Besonderheit des Falles hervor, die darin bestand, dass der Angeklagte sich nicht selbst bereichert hat. "Ausnahmsweise" hielt er darum eine hohe Geldstrafe für gerechtfertigt. Sie beläuft sich auf 14.400 Euro wegen Betrug.