Kampf gegen Schilderdiebe im Landkreis Lichtenfels: Landratsamt appelliert - "Augen offen halten und Verhalten melden"
Autor: Stefan Lutter
Lichtenfels, Dienstag, 23. April 2024
Das Landratsamt weist auf eine Unsitte hin, die im Landkreis Lichtenfels immer öfter zu Gefährdungen im Straßenverkehr führt: Die Fälle von Schilderklau häufen sich.
Im Landkreis Lichtenfels treiben Schilderdiebe ihr Unwesen. Ein Phänomen, das immer öfter für "Gefährdungen im Straßenverkehr" sorge, erklärt das Landratsamt in einer Mitteilung am Dienstag, 23. April 2024.
Erst kürzlich sei wieder an der Kreisstraße LIF 4 ein Ortschild in Rothmannsthal entwendet worden. Zuvor seien bereits die Ortstafeln von Kloster Banz entfernt worden.
"Kein Kavaliersdelikt": Landratsamt ärgert sich über gestohlene Ortsschilder
"Der Diebstahl von Ortstafeln ist kein Kavaliersdelikt", warnt die Behörde. Werde ein Straßenschild gestohlen, drohe eine Anzeige. Als Tatbestände kämen - abhängig von den Umständen der Tat - vor allem Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage. Ortstafeln, umgangssprachlich auch als Ortsschilder bekannt, markieren den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und sind meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets positioniert.
Das Problem: Die Ortstafel signalisiere dem Autofahrer den Beginn einer Ortschaft und begrenzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf meist 50 km/h, so das Landratsamt. Die Rückseite der Ortstafel diene als Hinweis, diese Beschränkungen wieder aufzuheben. Neben dem wiederholten Diebstahl von Ortstafeln stelle sich die Entwendung anderer Verkehrszeichen, seien es Baustellenbeschilderung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, als folgenschwere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Die heute deutschlandweit einheitlich geregelten Ortstafeln sind nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO die Verkehrszeichen 310 (Ortseingang) und 311 (Ortsausgang).
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Schwerwiegende Folgen könnten drohen, wenn diese Geschwindigkeitsbegrenzungen, also beispielsweise ein Ortsschild oder Baustellenschilder, entwendet würden. "Verkehrsteilnehmer rasen wegen des fehlenden Ortsschilds mit annähernd 100 km/h in die Ortschaft und verursachen hier Personen- oder Sachschaden", veranschaulicht das Amt.
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In solchen Fällen könne ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen, zitiert das Landratsamt den Paragrafen 315b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt sei: "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er