Hat es ihn gejuckt oder hatte er Lust auf Beleidigung?
Das Verfahren gegen einen Michelauer, dessen Mittelfinger einer Polizeistreife auffiel, endete nicht in dessen Sinne. Gegen den Schuldspruch behält er sich rechtliche Schritte vor.
375 Euro hätte einen 57-jährigen Michelauer das Bezahlen eines Strafbefehls gekostet, wenn er nicht Einspruch eingelegt hätte. Er habe, so das behördliche Schreiben, sich einer Beleidigung schuldig gemacht. Sein Protest führte ihn am Dienstag vor Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwalt Michael Imhof in Saal 14 des Amtsgerichts. Ob es denn wahr sei, dass er am 22. April dieses Jahres als Beifahrer zwischen Schwürbitz und Michelau einer entgegenkommenden Polizeistreife die beleidigende Geste des Mittelfingers gezeigt habe, wollte Hoffman nach der Anklageverlesung von ihm wissen. Und ob er sich zu dem Sachverhalt einlassen wolle.
"Ich äußere mich", stellte der Gefragte klar.
"Ich habe schon seit Monaten ein juckendes Geschwür am Finger", so der Mann. Dieses Geschwür habe er wohl gekratzt, dazu habe er den Arm angewinkelt und dann "müssen die beiden Polizisten das missdeutet haben", so der 57-Jährige seine Erklärung abschließend. Dabei sparte er auch nicht mit Seitenhieben auf das Gericht, dass sich seiner Meinung nach hätte die Mühe machen können, seinen Arzt zu seinem Finger zu befragen.
"Können Sie uns den Finger mal zeigen?", forderte Hoffmann den Beschuldigten auf, der der Aufforderung umgehend nachkam. Dabei äußerte er auch Unmut darüber, wie er von der Polizei behandelt worden sei. "Erzählen Sie doch mal: Waren Sie höflich oder nicht so höflich zu den Polizisten?", wollte nun Staatsanwalt Imhof ergründen.
Wie ein Schwerverbrecher
Zur Atmosphäre des Geschehens hatte der Fahrer des damaligen Abends
noch lebhaftere Erinnerungen. Der 78-jährige Rentner aus Bad Staffelstein trat energisch auf und schilderte, wie er wahrnahm, dass sich sein Beifahrer an diesem Abend häufiger am Finger kratzte und eine Polizeistreife, die wohl eine Kehre gemacht haben musste, seinem Fahrzeug folgte.
Als er zum Stehen kam, näherten sich eine Polizeibeamtin und ein Polizist und so kurbelte er das Fenster runter. Als die kurz ihre Beobachtung darlegten, fiel von seiner Seite der Begriff "so ein Arschloch", aber der sei nicht an die Beamten, sondern an den Beifahrer adressiert gewesen. Die Polizei aber hätte das irrtümlich auf sich bezogen und sie beide aussteigen lassen. Sogar "Hände hoch" sei gefallen. "Die Leute dachten, ich bin ein Schwerverbrecher", klagte der 78-Jährige über den Anblick, der er auf offener Straße geboten habe.
Von all dem Gesagten blieb wenig übrig, als die Polizeibeamtin ihre Aussage tätigte.
Von erhöhtem Sitz aus habe sie ins Fahrzeug blicken können. Dort habe der Beifahrer den Arm gehoben und eindeutig den Mittelfinger gezeigt. Von einem zweiten Arm samt kratzendem Finger daran, sei nichts zu sehen gewesen. "Er hat gewusst, was er macht, bin ich der Meinung", so die 26-Jährige. Und zum weiteren Verlauf äußerte sie über den Angeschuldigten: "Er hat sich benommen, als sei er kein Freund der Polizei."
Der richterlichen Frage, ob sie eine zweite, kratzende Hand ausschließen könne, entgegnete die junge Frau, dass sie sich da "ziemlich sicher" sei.
Richter Stefan Hoffmann erinnerte den Beschuldigten daran, dass er anwaltlich nicht vertreten sei und daran, dass wenn er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknähme und bezahlte, er ohne Urteil und somit ohne Akteneintrag aus dem Gericht käme. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Nur weil ich ein paar Schrunden am Finger habe, lasse ich mich nicht bestrafen.
Ich sehe das überhaupt nicht ein, dass ich auch nur einen Euro bezahle", erntete er als Antwort. "Aber weniger wird's nicht, das wissen Sie", versicherte ihm nun Staatsanwalt Imhof.
Darin sollte er sich täuschen. Nach Vernehmung des zweiten Polizisten, der im Wesentlichen das Bild, welches sich das Gericht vom 57-Jährigen gemacht hatte, bestätigte, fällte Richter Hoffmann ein Urteil gegen den schon achtmal mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Mann. Ein günstigeres. 225 Euro wird der Michelauer wegen Beleidigung zu bezahlen haben. Weil seine Geste "kein Nebenprodukt eines Juckens" war, wie Hoffmann begründete.
Die Anmerkung zielt nicht direkt auf den Vorfall sondern betrifft die Berichterstattung von Herrn Häggberg.
Es ist einmal mehr ein Ärgernis, derart schlecht verfasste Texte des freien Redakteurs zu lesen. Herr Häggberg versteht es in jedem seiner Artikel, dank seiner "verklausulierenden" Schreibweise selbst einfachste Sachverhalte zu verschleiern. Herr Häggberg missachtet hierbei gängige journalistische Grundregeln. Das Ergebnis: Die Texte – egal wie einfach der Sachverhalt auch ist – sind schwer verständlich und müssen oft rückwärts gelesen werden. Nur so lässt sich aus den oftmals zusammenhanglosen Textfragmenten ein Sinn erkennen.
Die Gedankensprünge des Herrn Häggberg sind für den Leser ein Graus, zumal er sich nicht die Mühe macht, nur im Ansatz einen sprachlichen Zusammenhang zwischen "seinen" Gedanken herzustellen. Jeder gut ausgebildete Journalist hat gelernt, wie man mit einfacher Stilistik einen flüssigen Text verfasst, Herr Häggberg offensichtlich nicht. Anstatt den Leser während der Berichterstattung "an die Hand zu nehmen", gibt er immer neue Rätsel auf.
Der immer noch allgegenwärtige Sprachforscher Wolf Schneider hätte seine Freude daran, diese unsäglichen Artikel zu sezieren. Im Sinne Ihrer Leser wäre es daher eine Freude, künftig weniger Texte von Herrn Häggberg lesen zu müssen. Ihre eigenen Redakteure können das deutlich besser!
Vielen Dank
S.E.