Dem Hallo folgte ein Hieb aufs Auge

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Der Fausthieb eines 25-jährigen Lichtenfelser gegen einen weiblichern Teenager beschäftigte das Lichtenfelser Amtsgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Fausthieb eines 25-jährigen Lichtenfelser gegen einen weiblichern Teenager beschäftigte das Lichtenfelser Amtsgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sein Handstreich auf der Tanzfläche kommt einem 25-jährigen Lichtenfelser teuer zu stehen: 2400 Euro Geldstrafe.

Hat der große Mann von kräftiger Statur dem zierlichen Mädchen wirklich mit voller Absicht und unvermittelt die Faust ins Gesicht geschlagen? An dieser Frage entzündete sich am Dienstag im Amtsgericht für den 25-jährigen Lichtenfelser Angeklagten sehr viel: vor allem die Urteilshöhe und somit seine Zukunft. Denn Einträge im Strafregister hatte er genügend.
1,90 m Größe, sportlich, breite Schultern, gewagte Frisur. So nahm der Angeklagte neben seinem Anwalt Manfred Glöckner vor Richter Stefan Hoffmann Platz. Er war so ziemlich das Gegenteil der Person, die am 4. Juni dieses Jahres in Burgkunstadt mit ihm in Berührung kam. Wortwörtlich und leidvoll. Dort in Burgkunstadt gegen 22.30 Uhr auf einem Konzert der Isartaler Hexen habe es erst ein begrüßendes "Hi" für die knabenhaft zierliche Frau gegeben - und dann einen Fausthieb gegen ihr linkes Auge. Mit der Folge, dass es zeitweilig blind bleiben sollte. Der Beschuldigte wies den Vorwurf von sich. "Vom Schlag weiß ich nix und warum ich das gemacht haben soll, weiß ich auch nicht. Ich bin auch kein Linkshänder." Gerade mit der letzten Bemerkung sollte er etwas ansprechen, was während des Verfahrens nie so richtig und in Gänze geklärt werden sollte.


Gezielt geschlagen

Nämlich die Frage, ob die Anklage vom linken Auge des Opfers sprach, oder von dem Auge, das sich im Falle des Gegenüberstehens links vom Angeklagten befand. Mit Bestimmtheit brachte die zierliche 17-jährige Burgkunstadterin vor, dass sie gezielt geschlagen worden sei. Mit einem Kumpel habe sie vor der Bühne "jede Menge Spaß gehabt". Eine Schlagbewegung mit dem rechten Arm nachahmend, sprach die Frau im Zeugenstand davon, "umgeflogen" zu sein. Gleich nach dem Hallo habe es "eingeschlagen". Dazu äußerte die Frau, dass sich der 25-Jährige im Laufe des Abends "die ganze Zeit entschuldigen" wollte". Gleichzeitig hielt sie mit Bestimmtheit fest: "Es war kein Versehen!" So formulierte es der Polizei gegenüber auch der Zeuge, mit dem die junge Frau vor der Bühne jede Menge Spaß gehabt haben wollte. Doch während der Verhandlung äußerte sich der 16-Jährige nicht nur weit weniger bestimmt, sondern auch widersprüchlich.
"Was haben Sie genau gesehen?", erkundigte sich Staatsanwältin Dominique Amend und erhielt zu Antwort eine Geste, die eindeutig einen Schlag beschrieb. Doch auf die nachsetzende Frage, ob er das "absichtlich fand", entgegnete der Teenager: "eigentlich nicht". Das weckte Amends Interesse am "Sinneswandel", stünde im Polizeiprotokoll doch ein Vermerk zu einem "gezielten Schlag".
Unbeeindruckt blieb der 16-Jährige von Amends Fragen nicht, denn mehr und mehr legte er Nervosität an den Tag. Auf die Frage, wie sein Alkoholzustand gewesen sei, antwortete er mit "gut", was nach einiger Klärung vier Bier aus dem Supermarkt als Vorbereitung auf das Konzert bedeutete. Auch ein Polizeibeamter wurde in den Zeugenstand gerufen. Im Wesentlichen konnte der Mann aber nur zitieren. Das, was ein Mitarbeiter im Rettungsdienst ihm mitteilte oder die Bemerkung der 17- und 16-Jährigen, wonach es absichtlich gewesen sei. Dabei fiel ihm ein, dass er sich auch danach erkundigt habe, ob es aus Begeisterung über die Musik zu einem unglücklichen und im Auge landenden "Rumfuchteln" der Arme gekommen sein mochte. Das aber hätten beide verneint.
Rechtsanwalt Manfred Glöckner hingegen hielt das schon seit längerem für ein Erklärungsmodell. "Auf Tanzveranstaltungen ist damit ja zu rechnen", argumentierte er und plädierte auf Freispruch.
Kopfschütteln bei Dominique Amend und Veto bei Hoffmann, der entgegenhielt, selbst schon bei derlei Veranstaltungen gewesen zu sein, wobei er feststellen durfte, dass auch "für Ekstase einige Regeln gelten".


Der Schuldspruch

Er ließ verlautbaren, dass seines Erachtens statt einer vorsätzlichen auch eine fahrlässige Körperverletzung für den schon mehrfach wegen Körperverletzungen auffällig gewordenen Mann infrage käme. Das sollte letztlich auch den Schuldspruch bedeuten, der mit einer Geldstrafe verbunden wurde. 2400 Euro wird der Verurteilte aufzubringen haben.