"Grüß Gott, ich habe meinen Bruder erschossen": Oberfranke (63) täuscht am Telefon einen Mord vor

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Ein 63-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels erzählte der Notrufstelle ein Märchen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa
Ein 63-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels erzählte der Notrufstelle ein Märchen. Foto:  Zacharie Scheurer/dpa

Ein Mann aus dem Landkreis Lichtenfels muss sich wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat vor Gericht verantworten. Am Telefon täuschte er einen Mord vor.

"Hallo, grüß Gott, ich muss einen Mord melden - ich habe meinen Bruder erschossen." Mit diesen Worten eröffnete ein 63-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels ein Telefongespräch. Allerdings sprach er mit der Notrufstelle und die tat bald, was sie tun musste: die Polizei verständigen.

Die hatte bald herausbekommen, wem die Telefonnummer gehörte und so rückte man am Abend des 30. Juli 2019 am Haus des Anrufers an. Da waren Krankenwagen, da waren vor allem mehrere Polizeistreifen samt Hundeführer. Und dann stellte sich heraus, dass niemand tot war, und dass es da höchstens einen alten Mann mit einer mehrere Tage alten Kopfplatzwunde gab.

Mann meldet Mord bei Polizei: "Habe meinen Bruder erschossen"

Es gab da eine CD, die am Dienstag im Gerichtssaal 14 abgespielt wurde. Auf ihr enthalten der Mitschnitt des Telefongesprächs zwischen dem Anrufer und dem Mann von der Notrufleitstelle. Aber wirklich zu hören war nur ein Satz: "Hallo, grüß Gott, ich muss einen Mord melden - ich habe meinen Bruder erschossen." Die restlichen Minuten waren unverständliches Gebell, das noch am ehesten einem aggressiven völlig unverständlichen Oberpfälzisch ähnelte, welches noch dazu in Bier eingelegt gewesen sein musste.

Der Vorwurf der Staatsanwalt lautete auf Missbrauch von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat und die ließ dem Anrufer schon längst einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro zukommen. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, und so saß er nun neben seinem Verteidiger Bernd Legal, darauf hoffend, dass es für ihn ein besseres Ende nehmen würde. Vor allem auch darum, weil er von sich wies, der Anrufer gewesen zu sein.

Mord per Notruf gemeldet weil ein Notarzt gebraucht wurde?

Staatsanwalt Frank Dietze zeigte sich von Anfang an fest von der Stichhaltigkeit seiner Vorwürfe überzeugt. Er erklärte, dass der Anruf vom 63-Jährigen nur zu dem Zweck abgesetzt worden war, dem bei sich befindlichen Mann einen Notarzt zur Untersuchung der Platzwunde zu besorgen. Welchen Aufwand der Anruf verursachte, machten die Worte eines im Zeugenstand auftretenden Polizisten klar, der von den Polizeiautos erzählte, die sich auf den Weg in den östlichen Landkreis machten: "Wir haben unsere Schutzausrüstung angelegt und aufmunitioniert." Sogar von der Bereitschaft das SEK einzuschalten, war die Rede.

Angeklagter gibt Anruf zu - kann sich aber kaum daran erinnern

Der 63-jährige Rentner wirkte relativ unbeteiligt. Auf Rosen gebettet ist der Mann nicht. Gerade einmal 450 Euro stehen ihm monatlich zur Verfügung, doch der Strafbefehl lautete auf 3000 Euro. Doch unvermutet sollte es zu einem Sinneswandel bei dem Rentner kommen. Plötzlich sprach er nach einer kurzen Unterredung mit seinem Verteidiger davon, doch der Anrufer von einst gewesen zu sein. Aber er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, weil er "offenbar stark betrunken war". Trunkenheit spielte im Leben des Mannes sehr häufig eine Rolle. Allein unter den 16 Einträgen, die sein Bundeszentralregister aufwies, gab es mehrere Vorfälle, die unter Alkoholisierung zustande kamen. Ansonsten sprach das Register noch von Anstiftung zu falscher uneidlicher Aussage, von vorsätzlicher Körperverletzung, vorsätzlichem Vollrausch oder Hausfriedensbruch und gemeinschaftlich begangener Körperverletzung.

"Viele Polizisten und Rettungsdienstmitarbeiter sind völlig sinnlos vor Ort gegangen", hob Dietze in seinem Plädoyer an. Der Staatsanwalt suchte dem Mann klarzumachen, dass all diese Kräfte im Falle eines wirklichen Notfalles, der woanders stattfinden hätte können, unnötig gebunden gewesen wären. Dass es noch von unterschiedlichen Seiten Rechnungen hageln dürfte, wurde dem 63-Jährigen verdeutlicht. Aber im Falle des Strafbefehls sollte sich Dietze nun für die Halbierung der ursprünglichen Höhe aussprechen. Das von Richterin Daniela Jensch gesprochene Urteil sollte auf 1050 Euro lauten.