Wernstein: Löschwasserbehälter hat ein juristisches Nachspiel

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Löschwasserbehälter und kein Ende: Jetzt ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde gefordert, die Angaben des Rechnungsprüfungsausschusses rechtlich zu würdigen. Foto: Archiv
Löschwasserbehälter und kein Ende: Jetzt ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde gefordert, die Angaben des Rechnungsprüfungsausschusses rechtlich zu würdigen.  Foto: Archiv

Der Löschwasserbehälter in Wernstein ist schon lange abgerissen. Was bleibt, sind die Kosten von 61.000 Euro. Ob jemand dafür verantwortlich gemacht werden kann, soll jetzt das Landratsamt klären.

Auch wenn die Gemeinde Mainleus am Montagabend einen Rekordhaushalt von über 20 Millionen Euro verabschiedete, so war doch der Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zum Löschwasserbehälter in Wernstein das mit Spannung erwartete Thema. "Wir haben in drei Sitzungen alles akribisch geprüft und aufgelistet", betonte Ausschuss-Vorsitzender Bernd Bittruf (SPD) am Montagabend (siehe weiteren Bericht). Das beginne mit der Auftragsvergabe und gehe bis zum Abbruch des als Betonklotz verrufenen Löschbehälters, so Bittruf.

Er stellte die Frage in den Raum, ob die Verwaltung in der Lage sei, gegebenenfalls bei Regress- und Schadensersatzansprüchen entsprechend zu handeln.

Doch wie sollte es überhaupt weiter gehen? Das musste sich der Gemeinderat überlegen.

Adam: Kosten sparen

Bürgermeister Dieter Adam (FW) schlug vor, die Unterlagen des Prüfungsausschusses dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde zur rechtlichen Würdigung vorzulegen. "Weil es kostenfrei ist", so Adam. Denn wenn das Verfahren an den überörtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gehe und ein Rechtsanwalt einbezogen werde, dann entstünden weitere Ausgaben. Und letztlich lande das Ergebnis ohnehin beim Kulmbacher Landratsamt. Zudem sei das Landratsamt in unmittelbarer Nähe, was bei der Klärung von Fragen kurze Wege bedeute, verwies er auf einen weiteren Vorteil.

"Habe kein Problem damit"

Auf der anderen Seite wolle er dem Gemeinderat nicht vorschreiben, wie er weiter vorgehen soll: "Ihr könnt den Bericht zur Prüfung schicken, mir ist egal wohin. Wenn ihr heute beschließt, er soll nach München gehen, dann habe ich kein Problem damit."

Der Gemeinderat beschloss ohne größere Diskussion, die Unterlagen zur rechtlichen Würdigung an das Landratsamt weiterzuleiten und dessen Stellungnahme wieder im Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
Auch auf Hinweis von Siegfried Escher (CSU) soll der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss in die Begutachtung des Vorgangs durch das Landratsamt mit einbezogen werden.

Bittruf: Es gibt Ungereimtheiten

Wie Bernd Bittruf als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses im Nachgang zur Sitzung feststellte, ist der Ausschuss bei der Zusammenstellung der Unterlagen auf Ungereimtheiten gestoßen, bei denen der Bürgermeister eine Rolle spiele. "Deshalb sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass die Angelegenheit rechtlich geprüft werden muss", sagte Bittruf.