Vogelgrippe-Fall bei Wildvogel im Kreis Kulmbach - erstmals seit 2021
Autor: Redaktion
Kulmbach, Dienstag, 17. März 2026
Im Landkreis Kulmbach wurde erstmals seit 2021 wieder Vogelgrippe bei einem Wildvogel festgestellt. Behörden geben jedoch Entwarnung.
Bei einem zwischen Langenstadt und Hörlinreuth tot aufgefundenen Kormoran hat das Friedrich-Löffler-Institut das Vogelgrippevirus (H5N1) nachgewiesen. Damit wurde im Landkreis Kulmbach erstmals seit 2021 wieder ein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt.
Derzeit sind aufgrund dieses Einzelfalls bei einem Wildvogel keine weiteren behördlichen Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss derzeit keine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Kulmbach angeordnet werden.
Um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, empfiehlt das Veterinäramt am Landratsamt Kulmbach den Geflügelhaltern jedoch, eigenverantwortlich auf konsequente Schutzmaßnahmen zu achten. Dazu gehört insbesondere, direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln – vor allem Wasservögeln – möglichst zu vermeiden und die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Der Erreger kann auch indirekt über verunreinigtes Futter, Wasser, Einstreu oder Gegenstände wie Schuhwerk, Geräte oder Fahrzeuge in einen Bestand eingetragen werden.
Zu den grundlegenden Maßnahmen zählen beispielsweise:
- Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern,
- Schutzkleidung nach Gebrauch entsorgen oder reinigen,
- Gerätschaften regelmäßig säubern und desinfizieren,
- eine konsequente Schädlingsbekämpfung, insbesondere gegen Nager.
Sollte es dennoch zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand kommen, müssen zur Eindämmung der Tierseuche alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet werden. Zudem können in einem solchen Fall Sperrzonen eingerichtet werden, in denen besondere Schutzmaßnahmen gelten.
Für die Bevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko. Eine Übertragung auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht festgestellt. Dennoch sollten verendete Wildvögel grundsätzlich nicht angefasst werden. Auch Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten möglichst keinen Kontakt zu Tierkadavern haben.