Ein 28-Jähriger aus dem Raum Kulmbach, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, hatte mit seiner Berufung Erfolg. Er hatte sich vor drei Jahren an einem Minderjährigen vergangen, während er schlief.
Es ist ein Urteil in zweiter Instanz, das einem 28-Jährigen einen Teilerfolg eingebracht hat. Der junge Mann aus dem Raum Kulmbach, der im August am Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war und mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Karsten Schieseck, Berufung eingelegt hatte, muss nun doch nicht in den Knast.
Die Bayreuther Landgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Werner Kahler wertete die Tat zwar ebenfalls als Vergewaltigung, verhängte aber eine Freiheitsstrafe von "nur" 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Ausschlaggebend war das Geständnis, zu dem sich der 28-Jährige im Laufe der Verhandlung durchringen konnte.
Die Tat ereignete sich in einer Februar-Nacht 2015. Der Angeklagte habe den Penis seines schlafenden Freundes in den Mund genommen und an diesem Oralverkehr ausgeführt, bis dieser erwachte, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Opfer war zum Zeitpunkt der Tat gerade mal 14 Jahre alt.
Angeklagter wollte Freispruch
Bei der Verhandlung am Amtsgericht hatte der 28-Jährige durch seinen Rechtsanwalt mitteilen lassen, er sei davon ausgegangen, dass die sexuelle Handlung auch im Sinne seines Bekannten gewesen sei. Dass sein Freund geschlafen habe, habe er nicht wahrgenommen. Eine Erklärung, an der der junge Mann zu Beginn der Berufungsverhandlung festhielt. Im Laufe des Verfahrens wurde dem Angeklagten jedoch deutlich vor Augen geführt, dass an einen Freispruch nicht zu denken ist.
"Besondere Umstände"
Karsten Schieseck, der zwischenzeitlich eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen angeregt hatte, forderte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe, die unter zwei Jahren liegen sollte. Er sprach von besonderen Umständen, machte deutlich, dass der "Übergriff" nur wenige Sekunden gedauert habe, die Freundschaft zwischen Täter und Opfer danach fortbestanden habe. Das Opfer hatte sich erst zwei Jahre später seiner Mutter anvertraut und so das Verfahren ins Rollen gebracht.
Staatsanwalt Jan Köhler forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Köhler verwies auf den großen Altersunterschied zwischen Täter und Opfer. Er machte deutlich, dass der Angeklagte für seinen Beruf, in dem er mit Kindern betraut war, nicht prädestiniert sei. Seinen Job hat der junge Mann inzwischen auch verloren.
Bewährungszeit: drei Jahre
Die Kammer verurteilte den 28-Jährigen zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt wurde. Der 28-Jährige, dem ein Bewährungshelfer zur Seite steht, muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.