Geimpfte enge Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne, und auch die Nachverfolgung wurde auf den Hausstand beschränkt. Viele Menschen verstehen das nicht.
Drei Szenarien, die sich genau so in den vergangenen Tagen in Kulmbach abgespielt haben und die exemplarisch für viele andere stehen.
Fall 1: Ein Großraumbüro: Die Frau eines Kollegen ist positiv auf Corona getestet worden und liegt krank zu Hause. Ein Impfdurchbruch, denn sowohl sie als auch der Kollege sind geimpft. Deshalb muss er - er hat (noch) keine Symptome - auch nicht in Quarantäne und arbeitet fast eine ganze Woche weiter im Großraumbüro, teilt Kantine und Toilette mit den anderen. Dann fühlt auch er sich krank, geht zum Arzt und lässt sich testen. Das Ergebnis: Corona-positiv.
Fall 2: Der Mann einer Kosmetikerin wird positiv auf Corona getestet, muss mit Krankheitssymptomen das Bett hüten. Beide sind geimpft, ihr geht es gut, auch sie muss als Geimpfte (ohne Symptome) nicht in Quarantäne. Weil sie selbst es aber nicht verantworten kann und will, unter diesen Umständen weiterhin ihrer körpernahen Dienstleistung nachzugehen, macht sie für einige Tage ihr Studio dicht, bis alles überstanden ist.
Fall 3: In einer vierköpfigen Familie wurden die Eltern und der 14-jährige Sohn positiv auf das Coronavirus getestet, sind zum Teil auch erkrankt, die etwas ältere Tochter nicht. Eltern und Tochter sind geimpft, die junge Frau müsste also weiterhin ihre Ausbildungsstelle aufsuchen, in der sie auch mit behinderten Menschen, einer vulnerablen Gruppe, arbeitet. Die Eltern wollen dies nicht verantworten und lassen sie krank schreiben.
"Ich finde das unmöglich", sagt die 41-jährige Mutter über die Regelung, dass geimpfte enge Kontaktpersonen wie ihre Tochter nicht auch automatisch in Quarantäne müssen. Und auch die geänderte Strategie bei der Kontaktnachverfolgung kann sie nicht nachvollziehen. Seit 4. November sollen die Gesundheitsämter nach Vorgaben des Gesundheitsministeriums nur Haushaltsangehörige und vulnerable Personen, wie Bewohner in Alten- und Pflegeheimen, informieren. Alle anderen engen Kontakte sollen positiv Getestete selbst verständigen. "So werden keine Infektionsketten unterbrochen", klagt die Kulmbacherin an.
Sie hat die Vermutung, dass sich ihr Mann - er war der erste, der Symptome hatte und positiv getestet wurde - bei einem Arbeitskollegen angesteckt hat, dessen Corona-Infektion auf der Arbeit nicht bekannt war. Hätte es von Anfang an eine konsequente Nachverfolgung gegeben, "hätte ich meine Schwiegereltern nicht angesteckt, zum Glück sind sie geimpft".
Viele Menschen verstehen die derzeit gültigen Regelungen nicht, und den Gesundheitsämtern sind quasi die Hände gebunden, denn sie sind gehalten, die Vorgaben des Gesundheitsministeriums umsetzen. Das hat die Quarantäne-Vorgaben für Geimpfte per Allgemeinverfügung am 31. August geändert. Darin heißt es: "Die Quarantänepflicht (...) gilt nicht für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung)." Das Gesundheitsministerium setzt stattdessen auf Eigenverantwortung. Geimpfte Kontaktpersonen sollten bei typischen Symptomen wie Husten, Fieber oder Geschmacks- und Geruchsverlust unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren.
wieso mittlerweilen?? das war doch von anfang an klar gewesen das auch geimpfte das Virus weitergeben können was soll der Blödsinn!!!
so wie es aussieht können wir uns ja alle vierteljährlich ne Boosterimpfung reinknallen lassen anscheinend ist der so gepriesene Impfstoff verschiedener Hersteller sein Geld nicht wert wenn der Impfstoff ca 4 monate nach der 2ten impfung schon die Wirksamkeit verliert. keinen Bock mehr drauf auf den Quatsch bevor nicht endlich was vernünftiges auf dem markt ist
mfg