Stadt Kulmbach erinnert an "wichtigen Abgabentermin" - sonst drohen Gebühren

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Bürger in Kulmbach haben nur noch wenige Tage Zeit um die Zahlung der Grundabgaben für das Jahr 2024 zu leisten, sonst drohen Mahngebühren.

Die Stadt Kulmbach macht in einer Pressemitteilung auf einen wichtigen Stichtag für Grundabgaben aufmerksam. Für Abgabenschuldner, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Zahlung des Jahresbetrages in einer Summe) gestellt haben, erinnert die Stadtverwaltung an die Zahlung der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) für das Jahr 2024 zum 1. Juli 2024.

Wichtig: Die Verwaltung bittet um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt. Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach

IBAN DE84771500000000100073

VR Bank Oberfranken Mitte eG

IBAN DE91771900000000000892

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist für den Zahlungspflichtigen weder eine Terminüberwachung, noch die Verwendung von Überweisungsträgern erforderlich. Säumniszuschläge und Mahngebühren können auf diese Weise vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.

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