In Stadtsteinach stellt sich die Frage, wie es mit dem Verkehr weitergeht. Die SPD im Stadtrat hat dazu schon konkrete Vorstellungen.
Sobald die Umgehungsstraße befahrbar ist, muss die Verkehrssituation in der Stadt geregelt werden. Termin ist laut Plan im Dezember, aufgrund des Baufortschritts könnte das auch schon im November sein. Die SPD-Fraktion im Stadtrat stellt deshalb in der nächsten Sitzung am Dienstag, 19. Oktober, den Antrag, dass die Planung der künftigen Verkehrsführung durch die und in der Stadt endlich in die Gänge kommt.
"Dabei geht es zunächst nicht um Einzelheiten, sondern um einen grundsätzlichen politischen Beschluss," sagt Wolfgang Hoderlein (SPD). Einzelheiten der Umsetzung seien dann ohnehin Sache der Planer in Zusammenarbeit mit der Polizei. Einen Zusammenhang mit der Stadtsanierung im Zuge des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sieht Hoderlein nicht. "ISEK ist eine langfristige Sache. Was die künftige Verkehrsführung betrifft, ist es zunächst aber egal, ob die Häuser neben den Straßen hübsch und wieder belebt sind. Besseres Leben in der Stadt heißt zumindest nicht Lärm, Gestank, Hetze, Fußgängerbedrohung, Straßenüberquerungsgefahr. Das muss jetzt vorbei sein. Aus dem Verkehrsraum mit Vorrang für Pkw und Lkw muss für alle Beteiligten ein Lebensraum werden, der für alle Verkehrsteilnehmer vom Prinzip der Gleichrangigkeit und des fairen Ausgleichs zwischen den einzelnen Nutzungsansprüchen bestimmt ist - ,Fairkehr‘ für alle und zwischen allen, ob motorisiert oder nicht."
Zwei Fragen müssen laut Hoderlein im Mittelpunkt stehen: Ob die jetzige B 303 durchgehend Vorfahrtsstraße mit 50 km/h bleiben soll und ob der vorhandene Verkehrsraum für Fußgänger, Rollatoren und Kinderwagen wie auch für Radfahrer durchgehend oder an einigen Stellen durch bauliche Maßnahmen, wenn notwendig auch durch Einschränkung des motoisierten Verkehrs, geändert wird.
Maximal Tempo 30
Konkret schlägt die SPD vor: Die jetzige B 303 soll durchgehend Vorfahrtsstraße bleiben, die Höchstgeschwindigkeit soll allerdings auf maximal 30 Stundenkilometer begrenzt werden. Des Weiteren sollen ab dem Heimatmuseum stadtauswärts auf beiden Straßenseiten Gehsteige mit der notwendigen Breite zum Beispiel auch für Kinderwagen eingerichtet werden; selbst wenn die Straße dadurch nur im Wechsel einspurig befahrbar wird, der Verkehr bergab Vorrang bekommt, der Verkehr berauf Nachrang. Außerdem sollen für Radfahrer durchgehend Fahrstreifen markiert werden.
Für den weiteren gesamten Stadtbereich soll schließlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern und "rechts vor links" gelten. Insbesondere ab Heimatmuseum müsse etwas für den nichtmotorisierten Verkehr geschehen, betont Hoderlein. Gerade dort müsse für Fußgänger ein Schutzraum vor Fahrzeugen geschaffen werden, auch wenn dessen Umsetzung aufgrund der Platzverhältnisse schwierig sein wird. Dies zu beschließen, sei nun die Aufgabe des Stadtrats. Dies umzusetzen, bleibe dann die Angelegenheit der Verwaltung.
Gefahrstellen für Fußgänger/innen zu beseitigen, ist nicht Gegenstand politischen Wollens, sondern rechtliche Verpflichtung:
fuss-ev.de/regeln-konflikte/radseuche1?view=article&id=776:gemeinde-muss-gefahr-beheben&catid=55
Kritisch sind eigene Fahrstreifen für den Radverkehr zu beurteilen: Die Regelbreite für bauliche Radwege von 2 m sieht schon keinen seitlichen Sicherheitsabstand zwischen den Radler/inne/n beim Überholen vor. 1,85 m für Radfahrstreifen, in denen die zum Kraftfahrzeugverkehr abgrenzende Trennmarkierung bereits enthalten ist, lassen sicheres Überholen schon nicht mehr zu. Und die sogenannten "Schutzstreifen", die alles, nur keinen Schutz bieten, müssen gar nur 1,50 m haben - die vorgeschriebenen Mindestbreiten liegen noch darunter, und selbst die werden nicht selten unterschritten.
Nicht enthalten sind die notwendigen Seitenabstände zum ruhenden und fließenden Kraftverkehr. Die in den geltenden Regelwerken vorgesehenen Querschnitte liegen deutlich unter dem, was die Rechtsprechung in Einklang mit den Ergebnissen der Verkehrssicherheitsforschung vorgibt. Der "Normalfall" aber ist: Vorhandene Sicherheitsräume sind meist noch schmaler, vielfach fehlen sie aber völlig.
Da Kraftfahrer/innen sich meist nach der Abgrenzung / Markierung richten, ist zu enges Passieren die Regel. Führt es zum Sturz der Radler/innen, wird es meist als deren Fahrfehler eingestuft.
Zudem wird die Vorfahrt des Radverkehrs, bewegt er sich auf eigenem Fahrweg / Fahrstreifen, vielfach mißachtet. Abbieger/innen aus dem Parallel- oder Gegenverkehr achten nur auf die Kfz-Fahrspur, aus der untergeordneten Einmündung / Grundstückszufahrt kommende Kraftfahrzeuge werden fast immer erst quer über Radweg / Fahrradspur angehalten.
Quintessenz:
Eigene Fahrwege / Fahrstreifen für den Radverkehr bringen mitnichten die erhoffte Sicherheit - nicht umsonst wurde die generelle Radwegbenutzungspflicht 1997 abgeschafft. Bei beengten Verhältnissen verbieten sie sich geradezu selbst.