Rechtsanwalt klagt gegen Genehmigung

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Ein Windrad im Jura. Foto: Symbolbild Michael Gründel
Ein Windrad im Jura.  Foto: Symbolbild Michael Gründel

Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall kann den Bescheid des Landratsamts nicht nachvollziehen. Die Behörde hat für den Bau von vier Windrädern bei Kasendorf-Weismain grünes Licht gegeben. Dagegem hat der Kulmbacher Anwalt geklagt. Jetzt landet der Fall vor dem Verwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Schmidtgall, der Martin und Birgit Goppert aus Zultenberg vertritt, hat vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth Klage erhoben. Der Anwalt ist der Meinung, dass das Landratsamt die Genehmigung zu Unrecht erteilt hat.

"Wichtig für die Leute"

Einfach gesagt, geht es um Schattenwurf, Abstandsflächen und Schall. "Das ist wichtig für die Leute", sagt der Anwalt.

Im Juristendeutsch heißt das, dass "eine Anlage nur genehmigt werden darf, wenn sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen hervorruft". Zudem beklagt Schmidtgall, dass er bislang den Bericht, auf dessen Grundlage das Landratsamt seine Entscheidung begründet, nicht einsehen durfte.


Eine weitere Unstimmigkeit sieht Schmidtgall darin, dass sich der Genehmigungsbescheid an den Immissionsrichtlinien für Dorfgebiete orientiert, sich sein Mandant aber in einem Wohngebiet befindet.

Zudem befürchtet Schmidtgalls Mandant, dass der Schattenwurf für dessen Anwesen unzumutbar wird. Unabhängig davon gehe aus dem Bescheid des Landratsamts jedoch hervor, dass das Einhalten der zumutbaren Beschattungsdauer seitens des Betreibers überhaupt nicht gesichert ist. Denn erst vier Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage soll ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden. Hinzu komme die Zerstörung des Naturbildes durch die Anlagen.

Zu guter Letzt befürchtet der Anwalt die Gefahr von Eisabwurf im Winter. Auch hier fehle die Akteneinsicht in die eingeholten Gutachten, kritisiert Schmidtgall.

Die Vorwürfe will Jurist Philipp Hetzel vom Kulmbacher Landratsamt so nicht stehen lassen. Zu der Aussage Schmidtgalls, keine Akteneinsicht bekommen zu haben, erklärte er: "Der Rechtsanwalt ist erst im Zuge des gerichtlichen Verfahrens auf das Landratsamt zugekommen. Vorher hat er nie nachgefragt. Dann hätte er selbstverständlich Akteneinsicht bekommen. Er oder sein Mandant hätten sich einfach früher rühren müssen." Zeit genug wäre gewesen, denn Schmidtgall habe sogar zweimal um Fristverlegung für seine Klagebegründung gebeten. "Seltsam, dass er das jetzt bemängelt."

Puffer eingebaut

Für Hetzel ist klar, dass sich das Anwesen der Kläger in einem Dorfgebiet befindet. Dort sei landwirtschaftliche Nutzung vorhanden, "deswegen handelt es sich auch um ein Dorfgebiet". Da seien die Grenzwerte zwar nicht ganz so streng, aber in dem Fall spiele das keine Rolle, denn das Landratsamt habe einen Puffer bei den Immissionswerten vorgesehen, der selbst die Ansprüche für ein Wohngebiet unterschreitet. Knackpunkt sind dabei die Werte, die nachts erreicht werden. So liegt der Grenzwert in einem Dorf bei 45 db, in einem Wohngebiet bei 40 db. Festgesetzt habe das Landratsamt aber 39 db, die technisch auch eingehalten werden können.

Thema Schattenwurf: Nach den Worten des Juristen trifft die Aussage zu, dass ein Konzept erst vier Wochen vor Inbetriebnahme vorgelegt werden muss. "Da sind wir hinterher, dass das passiert." Bei einer Wohnbebauung darf ein Schattenwurf maximal 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr erfolgen, sei die Auflage. "Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Zeiten nicht überschritten werden. Sonst muss die Anlage zu bestimmten Zeiten abgeschaltet werden. Das ist über eine Software steuerbar." Und das Landratsamt kontrolliere, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Hetzel ist klar, dass der Bau solcher Anlagen einen Eingriff in das Natur- und Landschaftsbild darstellt. Deswegen erfolge eine Entschädigungszahlung an den bayerischen Naturschutzfonds. Das Geld werde dann für Landschaftspflegemaßnahmen im Landkreis verwendet. "Leider kann man Windräder nicht verstecken."

Zu den Befürchtungen, von den Windrädern könnten Eisbrocken abstürzen, erklärte er, dass die Anlagen bei bestimmten Wetterlagen abschalten. Es sei im Interesse des Betreibers, dass sich kein Eis auf den Rotoren bildet. "Das führt zu einer Unwucht, die Anlage geht kaputt."

Abschließend betont Hetzel, dass sich die geplanten Windräder über einen Kilometer entfernt von der Bebauung befinden. Mit dem Genehmigungsbescheid habe man sich bemüht, die Beeinträchtigungen auf ein zumutbares Mindestmaß zu reduzieren. Wann der Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird, konnte Hetzel am Dienstag nicht sagen. "Wir werden unsere Stellungnahme abgeben, dann wird eine mündliche Verhandlung anberaumt."



Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost tagt Mittwoch in Hof


Um 9 Uhr beginnt am Mittwoch in der Hofer Freiheitshalle die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-Ost (Tagungsräume 1 und 2, Konferenzbereich). Unter Punkt 2 geht es um die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-Ost - Ziel BV 3.1.1 (neu) Windenergie (Abwägung der im ergänzenden Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussfassung). Referent ist Regierungsdirektor Martin Füßl.