Weil ein Mann am Kulmbacher Bahnhof gegen die aktuell herrschende Maskenpflicht verstoßen hat, erwartet ihn nun ein Bußgeld. "Bier trinken und rauchen entbindet davon nicht", so die Polizei.
Ein 22-jähriger Mann geriet am Mittwochnachmittag (11. November 2020) am Kulmbacher Bahnhof ins Visier von Bundespolizisten. Er hielt sich in der Nähe des Bahnsteigs auf, trank Dosenbier und rauchte eine Zigarette.
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Als die Beamten ihn auf die aktuell herrschende Maskenpflicht ansprachen, behauptete der 22-Jährige, dass das nicht erforderlich sei, wenn er rauche. Er zeigte sich erst unkooperativ, setzte aber schließlich doch eine Maske auf und wurde von den Beamten vom Bahnhof verwiesen. Weil er gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Mann raucht am Bahnhof: Maske sei "nicht erforderlich"
Da der polizeibekannte junge Mann dort eigentlich sowieso ein Hausverbot hat, weil er sich mehrfach daneben benommen hatte, erwartet ihn außerdem noch eine Strafanzeige. Die Polizei appelliert an alle Zugreisenden, die Maskenpflicht einzuhalten.
Man sollte sich nicht mehr jeden Unsinn gefallen lassen, der im Umfeld zu Corona erlassen wird.Auf das Ergebnis eines Widerspruches oder einer Verhandlung wäre ich gespannt.
Hoffentlich bekommt der Kerl eine richtig saftige Strafe....mich kotzen diese voll*****en gewaltig an die sich mit allen möglichen ausreden um die maskenpflicht herumdrücken wollen
Raucht gefälligst daheim...und wer nicht mal ein paar Stunden ohne Kippe in der gosch aushält ist eh ziemlich am a.....
Sie sind ja ein besonders netter Zeitgenosse. Da freut sich das Herz.
Wie soll man denn ansonsten was essen, trinken oder eine Zigarette rauchen, außer man setzt die Maske kurz vom Mund.
Wie soll das sonst gehen? Es hieß, während man raucht, muß man den vorgegebenen Abstand zu anderen waren sowie auf der Stelle stehen bleiben.
Nun ist das anscheinend auch nicht mehr richtig laut dem vorliegenden Fall. Naja Der Staat braucht Geld und die Beamten Geltungssucht.
Ich hoffe auch, daß der Mann dagegen vorgeht und vor Gericht geht.
Ich hoffe mal, der zahlt nicht. Hier handelt es sich eindeutig um eine Einschränkung der Grundrechte mit Anwendung unter Zwang.