Mufflons fressen Felder kahl

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Landwirt Hans Hereth beklagt große Ernteausfälle auf seinen Flächen am Plosenberg durch ausgebrochene Tiere. Das Landratsamt hat den Jagdpächter zum Abschuss aufgefordert.

Ein Rudel Muffelwild steht friedlich auf einem sonnenbeschienen Acker am Plosenberg. Die Tiere lassen es sich gut gehen. Die jungen Pflanzen der Wintergerste schmecken auch besonders gut. Ein idyllische Bild, das den Donnersreuther Landwirt Hans Hereth aber auf die Palme bringt. Die Mufflons richten seit zwei Jahren großen Schaden an auf seinen beiden, zirka vier Hektar großen Äckern oberhalb der Herlas. Derzeit steht Wintergerste auf dem Speisezettel des Rudels mit mindestens 15 Tieren, zuvor sind es Mais und Raps gewesen.

"Anfangs haben wir nichts unternommen", sagt Hereth, "aber heuer ist es schlimm gewesen." Er schätzt, dass ein Drittel der Ernte bei Mais und Raps vom Muffelwild vernichtet worden ist, ein weiteres Drittel von den Wildschweinen. "Da ist fast nichts übrig geblieben." Und bei der Wintergerste hat er auch wenig Hoffnung.
Der Tierhalter und Jäger, so Hereth, habe ihm gegenüber bestritten, dass seine Mufflons frei rumlaufen und die Schäden anrichten: "Er hat eigentlich nur die Erlaubnis, das Muffelwild im Gatter zu halten." Und der Donnersreuther Landwirt hat jetzt Beweise: "Wir haben eine Vielzahl von Bildern, aufgenommen an verschiedenen Tagen, die zeigen, dass das Muffelwild auf unseren Feldern frisst."

Jäger: Es gibt keinen Streit


Von der BR dazu befragt, räumt der Tierhalter und Jagdpächter ein, dass die Mufflons "ausgebrochen" sind. Aus seiner Sicht gibt es jedoch keinen Streit.
Er versuche seit August, seit die Jagdzeit begonnen hat, "die Tiere zu schießen". Erst diese Woche habe er zwei erwischt. Und wenn es einen Schaden gibt, "dann muss ich das bezahlen", so der Jagdpächter, der namentlich nicht genannt werden will.

Bei der Unteren Jagdbehörde am Kulmbacher Landratsamt ist der Fall bekannt. "Wir wissen davon seit Juli", sagt die zuständige Abteilungsleiterin Kathrin Hensel. Die Juristin erläutert gegenüber der BR die komplizierte Rechtslage. Da die Tiere offenbar vor zwei oder drei Jahren ("Genau wissen wir das nicht") aus dem Gehege ausgebrochen seien, gelten sie jetzt als frei lebendes Wild. Jagdexperten hätten bestätigt, dass die Mufflons jetzt nicht mehr ins Gatter zurückgehen. "Deswegen ist nicht mehr der Gehegebetreiber in der Pflicht, sondern der Jagdpächter", betont Hensel.

Frist gesetzt bis 31. Januar


Nach ihren Worten hat das Landratsamt den Jagdpächter gleich im Juli mündlich aufgefordert, die Mufflons zu schießen: Der Jagdpächter habe zwischenzeitlich auch Abschüsse nachgewiesen. Trotzdem, so die Abteilungsleiterin, sei am 5. Oktober noch eine schriftliche Aufforderung ergangen - mit einer Fristsetzung bis 31. Januar 2007. "Die Tiere müssen alle weg. Wir kontrollieren das laufend", erklärt die Juristin.
Dazu der Jagdpächter: "Ich v e r s u c h e, alle zu schießen." Aber die Mufflons seien eben sehr scheu ...