Kulmbacher dealt mit Teufelszeug: Bewährungsstrafe

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Weil er Crystal nicht nur konsumierte, sondern die Teufelsdroge auch weiterveräußerte, wurde ein 27-jähriger Kulmbach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolfoto: Christopher Schulz
Weil er Crystal nicht nur konsumierte, sondern die Teufelsdroge auch weiterveräußerte, wurde ein 27-jähriger Kulmbach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 27-jähriger Kulmbacher betrieb Handel mit der gefährlichen Droge Crystal Speed. Das Amtsgericht verhängte eine Bewährungsstrafe.

Zum Eigenverbrauch hatte ein 27-jähriger Arbeiter aus Kulmbach ein Jahr lang regelmäßig einmal pro Woche eine geringe Menge Crystal Speed von einem Bekannten gekauft. Er glaubte dabei ernsthaft, dass er nicht erwischt wird. Natürlich geriet der Verkäufer irgendwann ins Visier der Polizei, und über eine Telefonüberwachung kamen die Beamten auch auf den 27-Jährigen.


Angeklagter muss 150 Arbeitsstunden leisten


Dabei stellte sich heraus, dass er in drei Fällen auch größere Mengen abgenommen und damit gedealt hatte. Als Quittung gab es jetzt vor dem Amtsgericht acht Monate auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden.

Sollte der Angeklagte noch einmal mit Drogen erwischt werden, muss er die acht Monate absitzen.
Als Bewährungsauflage legte Richterin Sieglinde Tettmann nicht nur die 150 gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeitsstunden fest, sondern auf die Dauer von einem Jahr auch regelmäßige Drogenscreenings. Damit soll überprüft werden, ob der 27-Jährige tatsächlich clean ist, so wie er es behauptet.

Ursprünglich war der nicht vorbestrafte Mann wegen 70 Fällen des unerlaubten Erwerbs von Drogen angeklagt. Das stellte sich während der Verhandlung als Irrtum heraus. Es war aber auch nicht so, wie es der Angeklagte behauptete, dass er lediglich ein halbes Jahr lang konsumiert hatte.


Aussage zurückgenommen


Ursprünglich hatte er in seiner polizeilichen Vernehmung selbst von eineinhalb Jahren gesprochen, anschließend aber alles daran gesetzt, diese Aussage wieder zurückzunehmen.

Weiterverkauft hatte er die Droge in drei Fällen, weil er das Geld zum Leben gebraucht habe. Seine Abnehmer wollte er aber auch auf mehrfache Nachfrage von Richterin Tettmann und Staatsanwalt Bernhard Böxler nicht preisgeben. Die Übergaben hätten jeweils im Bereich der Berliner Brücke stattgefunden, verabredet habe man sich kurz vorher telefonisch.

Das wurde ihm schließlich auch zum Verhängnis. Man habe Telefongespräche abgehört und SMS-Nachrichten abgefangen, alles wies ganz deutlich auf Drogengeschäfte hin, sagte der ermittelnde Beamte von der Kripo in Bayreuth. Dann hätten die Polizisten die Wohnung des Mannes durchsucht und ihn zur Vernehmung auf die Dienststelle gebracht. "Ich hatte den Eindruck, dass er nicht ganz kapiert hat, worum es geht", sagte der Polizeibeamte.


Zum Glück noch nicht vorbestraft


Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen 49 Fällen des Erwerbs und drei Fällen des Handeltreibens beantragte Staatsanwalt Böxler. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe zumindest ein Teilgeständnis abgelegt und zum großen Teil "nur" zum Eigenverbrauch gekauft, hielt ihm der Anklagevertreter zugute. Zu seinen Lasten wertete es der Staatsanwalt, dass der Angeklagte die Droge in drei Fällen auch weiterverkauft und den Namen seiner Abnehmer nicht preisgegeben habe. "Crystal ist Teufelszeug", sagte Böxler. Die Bewährung sei nur deshalb möglich, weil der Angeklagte noch nicht vorbestrafft war.

Richterin Tettmann blieb mit ihren acht Monaten unter der Forderung, weil es sich in der Regel um relativ geringe Mengen von bis zu einem halben Gramm und das auch noch zum Eigenverbrauch gehandelt habe. Trotzdem sprach auch die Richterin von einer "unglaublich gefährlichen Droge" und wollte dem Angeklagten nicht so recht glauben, der vorher behauptet hatte, dass er durch Crystal keine Beeinträchtigungen erfahren habe.