Kulmbacher beißt Angeifer in der Kneipe "spontan in die Nase"

2 Min
In einer Kulmbacher Kneipe hat ein 25-Jähriger einem anderen Mann in die Nase gebissen. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd, dpa
In einer Kulmbacher Kneipe hat ein 25-Jähriger einem anderen Mann in die Nase gebissen. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Symbolfoto: Rolf Vennenbernd, dpa

Ein 25-jähriger Kulmbacher ließ sich in einer Kneipe provozieren und zeigte Zähne. Vor Gericht kam der junge Mann noch einmal mit einer Geldstrafe davon.

Weil er einem Gast einer Kneipe in der Oberen Stadt in die Nase gebissen hatte, ist ein arbeitsloser junger Mann aus Kulmbach gestern zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden.

Der 25-Jährige hatte die Tat vor Gericht eingeräumt. Allerdings machte er geltend, dass er zuvor von dem Opfer einen Kopfstoß erhalten hatte.


Keine Notwehr, aber eine Provikation


Notwehr liege damit aber nicht vor, sagte Richterin Sieglinde Tettmann in ihrer Urteilsbegründung. Wohl aber eine Provokation.

Deshalb setzte sie die Geldstrafe mit 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro auch deutlich niedriger an als der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der 90 Tagessätze zu jeweils 15 Euro (1350 Euro) beantragt hatte.
Immerhin erlitt das 28-jährige Opfer aus dem Kulmbacher Landkreis nicht nur starke Blutungen, die sich über mehrere Wochen hinzogen.
Der Handwerksmeister war auch vier Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.


Aggressiv und aufbrausend


Die Tat hatte sich am 24. April zwischen 1 und 2 Uhr morgens in der Kneipe ereignet. Laut Angeklagtem soll sich das spätere Opfer schon beim Betreten der Kneipe recht aggressiv und aufbrausend verhalten haben.

Dann sei der 28-Jährige an den Tresen getreten und habe sich vorgedrängt. Von ihm zur Rede gestellt, gab es zunächst den Kopfstoß, bei dem auch die Brille des Angeklagten so heftig beschädigt wurde, dass sogar ein Glas herausfiel.

Daraufhin habe er ihm "spontan in die Nase gebissen", räumte der Angeklagte unumwunden ein. Später soll es sogar noch vor der Kneipe Bedrohungen gegeben haben.


Brille geht zu Bruch


Wegen des Kopfstoßes und der kaputten Brille war auch gegen das Opfer ein Verfahren in die Wege geleitet worden, das allerdings ohne Auflagen eingestellt wurde. Der 28-jährige aus dem Landkreis gab vor Gericht zu, dass er heftig betrunken war. Vielleicht sei er dem Angeklagten körperlich etwas zu nahe gekommen, sagte er. An einen Kopfstoß könne er sich aber nicht mehr erinnern, höchstens an eine verbale Auseinandersetzung. Jedenfalls sei sein Nasenflügel später "komplett durch" gewesen.

Der 25-jährige Angeklagte hatte allerdings schon eine Vorstrafe im Register stehen. Wegen des Erwerbs von Drogen wurde er vor zweieinhalb Jahren schon einmal zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Nun also die Körperverletzung, für die der Staatsanwalt 1350 Euro beantragte.


Erheblich betrunken


Die konkrete Tatausführung sei schon recht gefährlich, weil die Verletzung schlecht abheilt, sagte der Anklagevertreter. Der 25-Jährige selbst sprach in seinem letzten Wort von einer "komplett dummen Aktion" und versprach: "Das wird nie mehr vorkommen".

Wenn Richterin Tettmann die Geldstrafe trotzdem fast um die Hälfte halbierte, dann auch deshalb, weil der Angeklagte derzeit von Hartz IV lebt. Strafmildernd sollte sich aus auswirken, dass der Geschädigte ganz offensichtlich erheblich betrunken war und der Angeklagte ganz spontan gehandelt habe.

Allerdings betonte auch Richterin Tettmann die Gefährlichkeit der Tat, die zahlreiche Risiken bis hin zur Ansteckung, in sich bergen könne. Polizeibeamte könnten ein Lied davon singen, denn gerade sie seien nicht selten das Opfer solcher Beißattacken.