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Kulmbach: Stadt teilt wichtige Informationen zur Hundesteuer


Autor: Redaktion

Kulmbach, Mittwoch, 11. Juni 2025

Die Stadt Kulmbach teilt die aktuellen Informationen bezüglich der Hundesteuer wie beispielsweise zur Anmeldepflicht oder den derzeitigen Steuersätzen.
Kulmbach: Stadt teilt wichtige Informationen zur Hundesteuer


Die Stadt Kulmbach macht darauf aufmerksam, dass Hundehalter, die im Besitz eines über vier Monate alten Hundes sind und diesen bei der Stadt Kulmbach, Sachgebiet Steuern/Abgaben, Tel. 09221/940-310, noch nicht angemeldet haben, gebeten werden, die Anmeldung umgehend nachzuholen. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzung für eine satzungsgemäße Steuerbefreiung vorliegen sollte.

Alle Hintergründe zur Hundesteuer gibt es auf www.kulmbach.de unter der Rubrik Stadtrecht/Hundesteuer. Entsprechende Vordrucke sind beim zuständigen Sachgebiet Steuern/Abgaben, Bauergasse 2 bis 4, 95326 Kulmbach, im Bürgerbüro im Rathaus oder online unter www.kulmbach.de/Rathaus/virtuelles Rathaus/Lebenslagen/Hunde in Kulmbach erhältlich. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Zahlungen werden bitte unter Angabe der Kundennummer bzw. Finanzadressnummer (FAD) an die Stadtkasse Kulmbach (Bankverbindungen: Sparkasse Kulmbach-Kronach; IBAN: DE84 7715 0000 0000 1000 73; BIC: BYLADEM1KUB oder VR Bank Oberfranken Mitte eG; IBAN: DE91 7719 0000 0000 0008 92; BIC: GENODEF1KU1) geleistet. Bei erteilter Kontovollmacht erfolgt ein automatischer Bankeinzug.

Die bisher ergangenen Hundesteuerbescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit. Das zuletzt verteilte Hundezeichen findet nach wie vor Verwendung.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende (Jahres-) Steuersätze:

  • Steuer für den 1. Hund 40,00 €
  • Steuer für den 2. Hund 50,00 €
  • Steuer für jeden weiteren Hund 60,00 €

Die Steuer für sog. Kampfhunde der II. Kategorie, die in der Verordnung des Bayer. Innenministeriums aufgeführt sind und nur mit Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden dürfen, beträgt 615,00 €.

Die Regelungen für Ermäßigungen und Befreiungen, die sich aus der Satzung der Stadt Kulmbach über die Hundesteuer ergeben, behalten unverändert ihre Gültigkeit.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.