"Auf keinen Fall sollte Vogelfutter daher direkt auf die Erde, den Rasen oder in Beete gestreut werden." Auch sollten Futterstellen und Vogelhäuschen nicht in der Nähe von Hecken und Büschen stehen oder hängen, da dies von den Ratten als Versteck und Sichtschutz sowie Kletterhilfe diene. "Es ist ratsam, Futter immer in kleinen Mengen auszulegen und bei Bedarf nachzufüllen", hält die Stadtverwaltung fest.
"Richtig bemessen ist die Futtermenge, wenn bis zur Dämmerung alles Futter von den Vögeln aufgebraucht wurde." Sollten sich an der Futterstelle Ratten eingefunden haben, müsse die Fütterung eingestellt werden. Laut Stadtangaben darf auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grünanlagen keine Fütterung von Vögeln oder Wildtieren erfolgen. "Sollten Futterstellen festgestellt werden, werden diese aus den genannten Gründen durch den städtischen Bauhof entfernt", erklärt die Stadt Kulmbach.
"Gegebenenfalls muss auf eigene Kosten professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden"
Die Stadtverwaltung ist für die Schädlingsbekämpfung im öffentlichen Bereich zuständig. Auf Privatgrundstücken muss dagegen der Grundstückseigentümer oder Mieter selbst Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gegen Ratten vornehmen. "Gegebenenfalls muss auf eigene Kosten professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden", so die Stadt. Wie die Verwaltung weiter mitteilt, gelten Ratten laut Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge und sind in Deutschland meldepflichtig.
"Sie können durch ihre Ausscheidungen Krankheiten auf den Menschen übertragen. Daher ist es wichtig, die oben genannten Verhaltensweisen zu berücksichtigen und im Falle einer Rattensichtung das Ordnungsamt zu informieren", heißt es in der Meldung. Wer aus dem Kanal kommende Ratten wahrnimmt, wird gebeten, seine Beobachtung den Stadtwerken mitzuteilen. "Die Stadt und die Stadtwerke Kulmbach achten penibel darauf, die Kanalisation frei von Schädlingen zu halten. Monatlich werden daher an über 100 Stellen im ganzen Stadtgebiet Rattenköder in der Kanalisation aufgehängt, um einer Ausbreitung von Ratten entgegenzuwirken", konstatiert die Stadt.
"Auch im aktuellen Fall in einem Anwesen in der Langgasse konnte sichergestellt werden, dass die Ratten nicht aus der Kanalisation stammen." Damit dürfte der Nagerbefall in der Woolworth-Filiale gemeint sein. Das Geschäft befindet sich in der Langgasse 6. "Im Umfeld des genannten Bereichs ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, um eine mögliche Ausbreitung der Ratten zu vermeiden", heißt es vonseiten der Stadt Kulmbach zur Rattenbekämpfung abschließend.