Im Vollrausch zugestochen: Vier Jahre Haft für Untersteinacher Messerstecherin
Autor: Werner Reißaus
Untersteinach, Freitag, 14. Juli 2017
Das Urteil ist gefallen: Die Messerstecherin von Untersteinach muss für vier Jahre in Haft.
Es war kein versuchter Mord, für den die Frau verurteilt wurde, sondern ein vorsätzlicher Vollrausch. Dieser hatte dazu geführt, dass die 22-jährige Mutter am frühen Morgen des 8. Januar 2017 in ihrer Wohnung in Untersteinach auf einen schlafenden gleichaltrigen Bekannten mit einem größeren Küchenmesser zehnmal eingestochen hat.
Ein Sachverständiger bezeichnete die Verletzungen als gefährlich, aber nicht lebensgefährlich.
In der Schlussverhandlung am Freitag plädierten daraufhin sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Karsten Schieseck für einen vorsätzlichen Vollrausch.
Vorsätzlicher Vollrausch
Für den wurde die Frau auch verurteilt. Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Michael Eckstein sprach eine Haftstrafe von vier Jahren aussprach und ordnete wegen der Alkohol- und Drogenprobleme der Frau die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Hintergrund der Tat war, dass die Angeklagte "stinksauer" war, weil ein Date mit ihrer großen Liebe scheiterte.
Die Angeklagte hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.