Metzgermeister Thomas Weiß klagt gegen seinen Vermieter in der Langgasse 17 und glaubt, dass er schon mehr als genug für den Rückerwerb der Immobilie bezahlt hat. Der Beklagte will auf seine Forderungen nicht verzichten.
Die Situation scheint völlig verfahren, und die Fronten sind verhärtet: In einem komplizierten Rechtsstreit vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth klagt der Kulmbacher Metzgermeister Thomas Weiß gegen seinen Vermieter wegen überhöhter Miete. Rund 14 000 Euro pro Monat sind nach seiner Ansicht für das Objekt in der Langgasse 17 viel zu viel, deshalb hat er Anfang des Jahres die Mietzahlung eingestellt.
Die Probleme rühren daher, dass die damalige Weiß KG 1997 ihr Firmengebäude zur Rettung des Unternehmens an eine Münchner Leasinggesellschaft verkauft hat, um es anschließend zu mieten und durch die Mietzahlung zurückzuerwerben.
Dieses Rück kaufsrecht ist allerdings nach der Insolvenz der KG nicht automatisch auf die jetzige GmbH übergegangen und auf Antrag des Beklagten gelöscht worden.
Dem Geschäftsführer der Weiß GmbH geht es aber nicht nur um eine Mietminderung. Nach den Worten seines Rechtsanwalts Hanns von Mühlenfels steht "die Gesamtkonstruktion, die wir hier haben”, auf dem Prüfstand. Sein Mandant habe nämlich niemals nur eine reine Miete bezahlt, sondern immer Zahlungen für den Rückerwerb der Immobilie geleistet. In zehn Jahren zirka 1,6 Millionen Euro, so Thomas Weiß. "Wenn wir davon ausgehen, ist der Kläger längst wirtschaftlicher Eigen tümer des Gebäudes", meint der Rechtsanwalt aus Weimar.
Außerdem sei Weiß durch den Generalmietvertrag einem Eigentümer ohnehin praktisch gleichgestellt.
Haftbar mit Haus am Ammersee "Ich bin seit 30 Jahren in der Branche, solche Generalmietverträge gibt es hundertfach", betont der Beklagte. Und sein Rechtsanwalt, Francesco di Pace aus München, nennt die Argumentation der Gegenseite "aberwitzig". Es gebe keinerlei Grund für eine Mietminderung. Sein Mandant bezahle mit der Miete Zins und Tilgung des Annuitätendarlehens und stehe bei der Aareal Bank Berlin, die das Objekt finanziert hat, auch persönlich in der Haftung. "Mit meinem Privathaus am Ammersee", sagt der Leasingkaufmann und fragt: "Warum sollte ich einen Beitrag leisten, die Firma Weiß zu sanieren?"
Nach zweistündiger münd licher Verhandlung unternimmt Richter Dr. Peter Tettmann noch einmal einen Vermittlungsversuch.
Er rät zu direkten Verhandlungen der beiden Parteien mit dem beteiligten Kreditinstitut. Den Bankern sei sicher klar, dass sich am Kulmbacher Immobilienmarkt keine Spitzenmieten mehr erzielen lassen. Dr. Tettmann: "Ich habe auch einen Überblick über den Immobilienmarkt in Kulmbach. Da gibt es manchmal Heulen und Zähneknirschen, wenn man verkaufen muss."
Während sich Weiß und sein Anwalt sofort gesprächsbereit zeigen, hält die Gegenseite wenig davon. Die Bank, so der Anwalt des Beklagten, habe bereits signalisiert, auf ihre Forderungen nicht zu verzichten. Di Pace: "Wir wollen die Sache nicht länger rauszögern und jetzt eine Entscheidung."
"Schluss jetzt!" Als die Verhandlung immer hitzi ger zu werden droht und der Beklagte fast die Fassung verliert ("Schluss jetzt!") und den Klägeranwalt attackiert ("Rechtsverdreher"), legt Dr. Tettmann den weiteren Ablauf fest: Bis 20. August können beide Parteien erklären, ob eine außergericht liche Einigung möglich ist. Am 10. September wird das Gericht dann ein Urteil verkünden.