"Ich mach dich kalt, Alter"

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Für einen 20-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach läuft es derzeit nicht gut. Er muss wegen Bedrohung zwölf Monate hinter Gittern.
Für einen 20-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach läuft es derzeit nicht gut. Er muss wegen Bedrohung zwölf Monate hinter Gittern.
WilliamCho/pixabay.com (Symbolbild)

Wohnsitzlos, arbeitslos - und jetzt noch ein Jahr ins Gefängnis: Für einen 20-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach läuft es derzeit nicht gut. Er muss wegen Bedrohung zwölf Monate hinter Gittern.

Der junge Mann stand am Dienstag vor Vorsitzendem Richter Michael Eckstein am Landgericht Bayreuth. Zu dem einen Jahr Haft hatte ihn bereits das Amtsgericht Kulmbach verdonnert. Der Angeklagte hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Was war geschehen? Am 22. August 2012 um 19.25 Uhr war der Angeklagte mit einem Bekannten vor dessen Wohnung im zweiten Stock eines Hauses in Streit geraten. Als der Bewohner einer Wohnung darunter zu den Streithähnen hinauf rief und um Mäßigung bat, stürmte der Angeklagte nach unten.

Er packte den Mann an Oberkörper und Hals und hielt ihm seine zur Pistole geformte Hand an den Kopf. "Ich mach dich kalt, Alter" und "Ich fackel deine Wohnung ab" drohte er.

Der Bekannte, mit dem er anfangs den Streit hatte, beruhigte den 20-Jährigen und nahm ihn mit in seine Wohnung.

Sein Verhalten rechtfertigte der Angeklagte unter anderem mit "Ärger mit der Freundin". Wegen ihr - inzwischen ist die Beziehung beendet - habe er auch anderweitig Probleme gehabt.

Mittlerweile besucht der junge Mann, der auch eine Suchtberatung in Anspruch genommen hat, eine Psychiaterin und nimmt Antidepressiva. "Seitdem hatte ich keine Ausraster mehr", erklärte er dem Vorsitzenden Richter und bat aus diesen Gründen auch um "eine zweite Chance".

"Fuck you" heißt "Tschüss"

Die konnte ihm Michael Eckstein aber nicht mehr gewähren. Denn seit der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Kulmbach gestanden hatte, hatte er sich weitere Vergehen zu Schulden kommen lassen. So ist am 2. Januar 2013 eine Anklage wegen Diebstahls erfolgt - das Verfahren ist noch offen.

Und noch während der Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht Kulmbach habe er unerlaubt Geld vom Konto seiner damaligen Freundin abgehoben.

Und beleidigt habe er sie obendrein noch, indem er ihr einen Zettel mit den Worten "Fuck you" ins Auto gelegt habe. "Das sollte heißen, es ist Schluss. Tschüss. Leb wohl", rechtfertigte sich der Mann. Selbst der Bewährungshelfer hatte sich nicht positiv zu den Aussichten des Angeklagten geäußert.

Richter Eckstein riet dem Mann deshalb, die Berufung zurück zu nehmen. "Sie kommen an einer Strafvollstreckung nicht vorbei und müssen sogar damit rechnen, dass die Jugendstrafe nochmal erhöht wird." Zumal es in den Augen des Richters sogar fraglich ist, ob man überhaupt noch vom Jugendstrafrecht Gebrauch machen könne. "Was Sie uns bisher geschildert haben, ist einfach zu dünn.

Das gilt auch für den bisherigen Bewährungsverlauf."

Da half selbst der Einwand von Rechtsanwalt Berthold Martin aus Kulmbach nichts, dass sein Mandant seine Fehler eingesehen habe und ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Martin verwies darauf, wie wichtig es sei, dass die Besuche bei der Psychologin weitergeführt werden.

Doch das reichte Richter Eckstein einfach nicht. "Sie haben ihre Chance versemmelt", sagte er, nachdem der Angeklagte nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwalt die Berufung zurückgezogen hatte.