Das Ehepaar will in Ebersbach eine Überdachung zwischen zwei Stallungen errichten. Das Landratsamt befürchtet, dass durch die Hintertür wieder ein Schwarzbau entsteht. Auch die Gemeinde hat Bedenken.
Ingeborg und Hermann Hugel kämpfen weiter um Anerkennung. Um Anerkennung, dass sie Landwirte sind. Denn nur dann dürfen sie wohl auf ihrem Gelände etwas außerhalb von Ebersbach bauen. Ein "privilegiertes Bauvorhaben" heißt das im Fachjargon.
Welche Folgen ein Bau ohne Genehmigung haben kann, das hat das Ehepaar vor zweieinhalb Jahren schmerzlich zu spüren bekommen. Denn damals wurde ihre zum Wohnhaus umgebaute Feldscheune auf dem gleichen Grundstück nach einem jahrelangen Rechtsstreit auf Anordnung des Landratsamts abgerissen. Ein Schwarzbau im Außenbereich, hieß es damals.
Pause, um Fuß zu fassen "Nach einer Pause, um Fuß zu fassen", will das Ehepaar nun auf dem Gelände noch einmal durchstarten und sich eine Existenz aufbauen. Mit einem Bauernhof samt Direktvermarktung und Pferdepension.
Doch da kämpfen sie genau mit der gleichen Widrigkeit wie schon in den Jahren zuvor. Um auf ihrem Anwesen bauen zu dürfen, brauchen sie die Privilegierung als Landwirte.
"Ja, wir sind Landwirte und können das mit den entsprechenden Zahlen und Fakten beweisen", sagt Ingeborg Hugel. Dazu hat das Ehepaar einen Fragebogen erhalten, den es auszufüllen hatte. "Aber bevor wir den abgeben konnten, mussten wir in der Zeitung lesen, dass unser Bauantrag vom Gemeinderat abgelehnt worden ist."
Konkret geht es um den Bau eines Offenstalls, den der Gemeinderat aber als Feldscheune sieht. Es sei nur eine Erweiterung des Pensionsstalls durch eine Hofüberdachung, sagen dagegen die Hugels und verweisen darauf, dass ihnen Bürgermeister Stephan Heckel (CSU) und die Verwaltung zugesagt hätten, ihnen keine Steine mehr in den Weg zu legen.
Einen gemeinsamen Termin mit Vertretern von Gemeinde, Landratsamt und Landwirtschaftsamt haben die beiden aber abgesagt, aus Angst. "wieder fertig gemacht zu werden. Sowas hatten wir schon mal."
Dass dem nicht so ist, versichert Justiziar Jürgen Meins vom Landratsamt und weist Vorwürfe gegen Mitarbeiter seiner Behörde zurück. "Wir werden den Antrag wie jeden anderen Antrag auch behandeln."
Für ihn ist einzig die Frage entscheidend: "Handelt es sich in Ebersbach um einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein Hobby?" Wenn Letzteres der Fall sei, dann dürfe man im Außenbereich nichts bauen. Und selbst wenn das Gegenteil zutreffe, gibt es noch eine weitere Hürde. Denn dann müsse noch geprüft werden, ob das Bauvorhaben nicht näher am Ort umgesetzt werden kann.
Das sei eine gesetzlich Vorgabe, um den Wildwuchs von Gebäude außerhalb der Orte zu vermeiden.
Das Landratsamt entscheidet Ob die Hugels nun als Landwirte anerkannt werden oder nicht, das entscheide das Landratsamt auf Grundlage eines Gutachtens, das das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anfertige. Und auch den Bauantrag werde man sehr sorgfältig prüfen, "ob nicht wieder ein Wohngebäude errichtet werden soll", sagt Meins mit Blick auf die Vergangenheit.
Den Verfahrensablauf beim aktuellen Bauvorhaben schildert Meins so: "Will jemand etwas bauen, dann braucht er dazu eine Genehmigung. Dafür ist ein Plan nötig, den man in der Gemeinde einreichen muss. Die Gemeinde entscheidet darüber.
Danach prüft das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde den Antrag."
Meins weiß um die Problematik des Ehepaars und den Abriss des Wohnhauses vor ein paar Jahren. "Aber wenn man einmal so etwas durchgehen lässt, dann stehen sofort andere auf der Matte, die das auch wollen."
So wie Justiziar Meins sieht auch Bürgermeister Stephan Heckel den Fall. "Das Ehepaar muss nachweisen, dass es seinen Lebensunterhalt mit der Landwirtschaft bestreiten kann." Wenn das der Fall sei, dann könne man "die bauliche Sache regeln" und werde das Amt für Landwirtschaft den Hugels die Privilegierung zuerkennen. "Darum dreht sich alles."
Grundvoraussetzung fehlt Und so lange das nicht geschehe, könne die Gemeinde dem Bauvorhaben ihr Einvernehmen nicht erteilen, weil die Grundvoraussetzung dafür fehle. "Wenn sie die Privilegierung haben, haben sie auch gewisse Rechte.
Dann wird die Gemeinde niemandem Steine in den Weg legen", betont er.
Und verweist darauf, dass das Vorgehen von Hermann und Ingeborg Hugel nicht unbedingt zielführend sei. "Wir haben schon immer versucht, sie durch Gespräche auf den rechtlich richtigen Weg zu bringen. Aber wenn sie das nicht machen ..."