Der 21-jährige Hossein, der in sein Heimatland Iran abgeschoben werden soll, hat gegenüber der Regierung versichert, dass er freiwillig ausreisen wird.
Die Schlinge zieht sich zu: Der 21-jährige Iraner Hossein, der (wie berichtet) in sein Heimatland abgeschoben werden soll, scheint Deutschland verlassen zu müssen. Nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth seine Klage gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags abgelehnt hatte, hat der 21-Jährige gestern zusammen mit seinem Rechtsanwalt Philipp Pruy aus Regensburg und Pfarrer Jürgen Singer von der Kreuzkirchen-Gemeinde die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung von Oberfranken aufgesucht.
Untergetaucht?
Hossein galt zuletzt als untergetaucht, weil er mitunter bei Freunden übernachtet hatte und für die Behörden nicht greifbar gewesen sein soll. Was, so sagt Pfarrer Jürgen Singer, nicht stimme. Hossein habe nur wenige Nächte nicht zu Hause geschlafen und sei auch weiterhin zur Schule gegangen.
Bei dem Gespräch in Bayreuth sollte die Sachlage laut Singer geklärt werden. Dabei sei ihm und dem 21-Jährigen deutlich geworden, dass Hossein kaum eine Chance mehr hat, in Deutschland zu bleiben. "Der Zug ist wohl abgefahren, weil alle juristischen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben."
Die schriftliche Erklärung
Der junge Iraner hat gestern der Ausländerbehörde schriftlich versichert, dass er freiwillig in seine Heimat zurückkehren werde. Zudem hat er erklärt, dass er beabsichtigt, in einem Visumsverfahren in die Bundesrepublik zurückzukehren, um in Deutschland eine berufliche Ausbildung zu absolvieren.
Dass diese schriftliche Erklärung getroffen wurde, bestätigte unserer Zeitung der Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, Martin Steiner. Da der junge Iraner einer Abschiebung durch die freiwillige Ausreise zuvorkommen will, wäre eine Rückkehr nach Deutschland mit einem Visum ohne eine Einreisesperre möglich. Die Entscheidung darüber müsste dann aber die Deutsche Botschaft in Teheran treffen. "Und die Ausländerbehörde am Landratsamt müsste dem zustimmen."
Flug muss er selbst organisieren
Zunächst steht nun aber voraussichtlich der Heimflug an, den der junge Iraner selbst organisieren muss. Er wird laut Steiner aufgrund seiner Erklärung nicht in einem Abschiebungsflieger landen. "Wenn er sein Versprechen einhält, muss er auch nicht mehr fürchten, in Abschiebehaft zu kommen", erklärt der Pressesprecher. Ein Termin für die Rückkehr in den Iran sei dem 21-Jährigen nicht gesetzt werden. Es müssten erst einige Formalitäten geklärt werden. So müsse Hossein auch einen Pass beantragen.
warum erfährt man nix wieso das gericht die klage abgewiesen hat?? Begründung wäre doch mal intressant?
mfg