Hohe Freiheitsstrafen für Kulmbacher Brandstifter gefordert
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 04. Dezember 2018
Unbegreifliche Taten: Die drei Angeklagten müssen wohl ins Gefängnis. Nur einer darf auf Bewährung hoffen.
Wenn sie es nicht schon vorher wussten - spätestens beim Plädoyer des Staatsanwalts dürfte den Angeklagten am Dienstag der Ernst ihrer Lage klar geworden sein. Julius Klug forderte für das Trio, das die Menschen im Raum Kulmbach über Ostern mit einer Brandserie in Atem gehalten hat, hohe Freiheitsstrafen.
Zwei Brüder (20 und 18) sowie ein dritter junger Kerl ( 21) haben damals unter anderem beim "Waldschlössla" (Gemeinde Ködnitz) einen Harvester abgefackelt und beim Wehrhaus in der Nähe von Unterdornlach Feuer gelegt und das Einzelanwesen schwer beschädigt. Am Dienstag hatten sie einen langen Prozesstag vor sich. Es war der dritte - hier der Bericht vom zweiten Tag.
Schneller Erfolg der Polizei
Mit der Festnahme der drei Heranwachsenden am Ostermontag - es war der 2. April - konnte die Polizei einen schnellen Erfolg melden. Der Zugriff gelang einem Team der Zivilen Einsatzgruppe.
Zwei Beamte kontrollierten das gesuchte Auto im Bereich Heinersreuth/Tierheim. "Sie waren sehr aufgeregt und wussten schon, was los ist", sagte einer der Polizisten. Das Fahrzeug wurde durchsucht - Feuerzeuge, Benzinkanister, Brandbeschleuniger und zahlreiche an den verschiedenen Tatorten gestohlene Warnleuchten kamen zum Vorschein. Spätestens, als man bei den drei Verdächtigen versengte Haare an Kopf, Händen und Unterarmen entdeckte, war klar: Das müssen die Serienbrandstifter sein.
Während das Brüderpaar die Taten gleich gestand, berief sich der dritte Mann auf eine totale Amnesie. "Erinnerungslücken lasse ich nicht gelten", sagte Volkmar Blendl, Chefarzt der Forensischen Psychiatrie Bayreuth. Der 21-Jährige habe ihm berichtet, dass ihm geraten worden sei zu schweigen, so der Gutachter.
"Im Klartext: Da hat er gelogen", stellte Vorsitzender Richter Michael Eckstein fest. Der Angeklagte änderte dann sein Verhalten, aber bei seiner Befragung kam nicht viel raus.
Mental wie ein Kind
Es handelt sich ohnehin um einen schwierigen Fall: Bei ihm wurden eine Minderbegabung und eine tiefgreifende Entwicklungsstörung festgestellt. Sein mentales Alter sei kindlich; er komme, allein auf sich gestellt, mit seinem Leben nicht zurecht, sagte der Sachverständige, der dem jungen Mann eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte. Er sei leicht verführbar, davon hänge seine Gefährlichkeit ab.