Das Pflegestärkungsgesetz sorgt für eine kräftige Erhöhung der Heimbeiträge. In Stadtsteinach haben sich die Preisemit einem Schlag um 25 Prozent erhöht. Bei der Angehörigenversammlung herrschte darüber keine Begeisterung.
Walter Braml sitzt im Rollstuhl. Am Tag nach der Bewohner- und Angehörigenversammlung spielt er mit anderen Karten. Doch so recht kann er sich über die Gewinnsträhne nicht freuen. "Die Preise sind giftig erhöht worden", sagt Braml. Der Achtzigjährige gibt offen zu, dass bei ihm, der bisher immer den Heimplatz von der Rente bezahlt habe, jetzt so langsam das Geld knapp werde. Denn um 25 Prozent seien die Preise gestiegen.
"Niemand schenkt einem was. Die Kirche schon gar nicht", sagt Braml. Trotzdem möchte er auch in Zukunft gerne im St.-Marien-Seniorenheim bleiben. "Uns wird nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen", sagt Braml und hofft, dass alles irgend wie zu schaffen ist.
Bis zu 700 Euro mehr Und genau so sehen es auch die anderen Angehörigen.
Für manche Bewohner macht die deutliche Preissteigerung ein Viertel aus - manchmal 300 Euro, bei manchen sind es sogar bis zu 700 Euro, klagen verschiedene Angehörige, die nicht namentlich genannt werden wollen. Sie ärgern sich, dass sie erst jetzt informiert wurden, obwohl der Entschluss für solch eine saftige Erhöhung bereits vor längerem gefasst worden ist.
Von Sonderkündigungsrecht, das ihnen eingeräumt worden ist, wollen trotzdem die wenigsten Gebrauch machen. Denn auf die Schnelle ist kein anderer Heimplatz zu finden. Zudem wollen die meisten ihre Eltern oder sonstigen Verwandten nicht herumschieben - nur des Geldes wegen.
Kosten fließen in die Kalkulation ein "Die Erhöhung tut uns leid, aber sie hängt mit der Änderung des Pflegestärkungsgesetzes zusammen.
Es ist jetzt durch, dass die kirchlichen Tarife und die Tarife der Diakonie und anderer Einrichtungen anerkannt werden. Das bedeutet jetzt, dass wir diese Kosten in die Kalkulation einfließen lassen müssen", erklärt die Bereichsleiterin Friederike Müller vom Diözesancaritasverband Bamberg.
Bis dato hat das St.-Marien-Pflegeheim pro Fachkraft zwischen 5000 und 7000 Euro aus eigener Tasche dazugezahlt. "Wir haben ja das Haus in einer sehr desolaten Phase übernommen und viel investiert, aber wir müssen wenigstens das bekommen, was wir ausgeben", erklärt Müller.
"Die Kostensteigerung hängt von der Pflegestufe ab. Aber was wirklich wahr ist, ist, dass das Pflegegeld, das die Angehörigen von der Versicherung bekommen, gleich geblieben ist, aber dass die Kosten steigen und steigen", sagt Müller. Deshalb ist die Summe, die die Angehörigen bezahlen müssen, jetzt größer.
"Es ist wirklich so, dass für uns nicht mehr bleibt, wir reichen die Kosten nur durch", sagt Müller und bittet bei Bewohnern und Angehörigen um Verständnis. Die Kostensteigerung gilt ab sofort - und ist für ein Jahr festgelegt.
Künftig nur noch moderate Steigerungen "Aber in Zukunft wird es solche drastischen Anstiege nicht mehr geben, sondern höchstens moderate Steigerungen - eben entsprechend der tariflichen Erhöhungen", verspricht Müller. "Es ist uns allen völlig klar, dass sich über eine Erhöhung keiner freut", sagt die Vertreterin des Diözesancaritasverbandes. Sie kennt auch problematische Einzelfälle, wo nun die Rente nicht mehr reicht, wo aber noch Immobilienvermögen da ist. Bei solchen Problemen bietet die Caritas das Gespräch an.
"Wir haben natürlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Aber es hat bisher nur wenige Kündigungen gegeben", hofft Müller auf Verständnis. Gleichzeitig hat das Gesetz aber auch positive Auswirkungen. Denn gleichzeitig ist der Kostenschlüssel für die Betreuer für Menschen mit Pflegestufe erhöht worden. Das bedeutet, dass künftig nicht mehr ein Betreuer für 24, sondern für 20 Personen da ist.
"In Stadtsteinach werden vier Halbtagskräfte eingestellt. Das kommt den Bewohnern zugute", stellt Müller in Aussicht. Durch diese Betreuungskräfte haben die Bewohner mehr Unterhaltung, die Pflegekräfte indes können sich noch besser auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Und eine neue Pflegedienstleitung ist auch ab sofort im St.-Marien-Pflegeheim tätig: Martina Klemm.
Die 55-Jährige hat letzte Woche ihre Ausbildung zur Pflegedienstleitung bestanden und war auch bisher in einem Caritas-Heim tätig: in Hof.
Mit "Essen auf Rädern" nichts zu tun Aktuell sind im Pflegeheim Stadtsteinach 23 Mitarbeiter in der Pflege, elf in der Küche, 18 im Bereich Hauswirtschaft und vier in der Verwaltung beschäftigt. Sie alle stehen insgesamt 78 Bewohnern zur Verfügung.
Durch das Pflegestärkungsgesetz ist zudem die ambulante Pflege und die finanziellen Leistungen enorm angehoben worden. "Das hat auch auf uns Auswirkungen. Denn unsere Bewohner sind viel kränker, außerdem werden die Leute immer älter", sagt Müller.
Generell hat die Stärkung der ambulanten Pflege allerdings keine Auswirkungen auf die Belegung der Pflegeheime. Alle 16 Einrichtungen der Caritas sind ausgebucht.
Und noch einen Punkt stellt Friederike Müller klar: Die Anhebung der Heimentgelte steht in keiner Verbindung mit der Schließung des Services "Essen auf Rädern". Diese Entscheidung stand auf einem völlig anderen Tablett. "Wir haben vom Pflegeheim auch nur ein Auto - und das haben wir weiterhin", sagt Müller und hofft, dass sich die Gemüter wieder beruhigen und dass auch in Zukunft alle Bewohner im Seniorenheim Stadtsteinach einen glücklichen Lebensabend im Pflegeheim verbringen können.
Zusätzliche Betreuungskräfte in Heimen werden von der Pflegekasse bezahlt - kein Kostenfaktor für Heime!
„Seit Januar 2015 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen deutlich erhöht. Werden künftig noch mehr pflegerische Unterstützungstätigkeiten den professionellen Pflegekräften abgenommen? Werden einige Anbieter so die Gewinn- und Renditemarge noch weiter erhöhen können? Anreiz genug dürfte dabei die Tatsache sein, dass die Kosten für die 87b-Kräfte allein von den Pflegekassen getragen werden und somit die Kosten-Kalkulation der Anbieter nicht belasten.
Hier sind Gesetzgeber und Pflegekassen gefordert geeignete Kontroll- und Nachweismöglichkeiten zu schaffen, um den Leistungsmissbrauch konsequent zu unterbinden und Vergehen zu sanktionieren.“
Quelle: http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2244.0&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=PB-NL42015&utm_content=Link%20zu%3A%20http%3A%2F%2Fwww.heimmitwirkung.de%2Fsmf%2Findex.php%3Ftopic%3D2244.0