Wegen zahlreicher Drogendelikte wird eine 29-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verdonnert.
Weil sie massiv in der Drogenszene unterwegs war, muss eine 29 Jahre alte Frau aus dem Landkreis für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt verurteilte sie unter anderem wegen des Erwerbs und der Veräußerung sowie der Beihilfe und der Anstiftung zum Handeltreiben mit Crystal jeweils in mehreren Fällen und jeweils in nicht geringer Menge.
Von Weinkrämpfen geschüttelt
Im Raum steht außerdem der Widerruf einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zu der die Frau erst im März 2019 vom Amtsgericht Wunsiedel ebenfalls wegen verschiedener Drogendelikte verurteilt wurde.
Damit hatte die Angeklagte, die mittlerweile clean ist, ihr Leben so einigermaßen auf die Reihe gebracht hat und Mutter eines einjährigen Kindes ist, nicht gerechnet. Zu Beginn der Urteilsverkündung stand sie nahezu vor dem Zusammenbruch, wurde von heftigen Weinkrämpfen geschüttelt. Richterin Allstadt musste unterbrechen, während sich ihre Bewährungshelferin und Verteidiger Hilmar Lampert um die 29-Jährige kümmerten.
Drogen als Lohn
Die Frau hatte 2019 in zahlreichen Fällen jeweils kleinere Mengen Crystal erworben. Außerdem hatte sie eine Vielzahl von größeren Geschäften mit Crystal zwischen einem tschechischen Lieferanten und einer 42-jahrigen Büroangestellten aus Kulmbach eingefädelt und begleitet. Als Lohn bekam sie jeweils eine kleine Menge davon ab. Die Angeklagte hatte in ihrer Vernehmung eingeräumt, einige Kontakte innerhalb der Szene in Kulmbach hergestellt zu haben.
Bei den Geschäften, die von der Frau eingefädelt wurden, ging es mengenmäßig allerdings so richtig zur Sache. Einmal soll es Crystal für rund 1000 Euro, ein zweites Mal für 1500 Euro gewesen sein. Die Übergaben fanden dabei einmal auf dem Parkplatz beim "Kauernburger Schlössla", das andere Mal in Lichtenfels statt. Bei einem weiteren Geschäft war die Menge nicht mehr auszumachen, Übergabeort war der Parkplatz beim Küchenmarkt in Richtung Kieswäsch'. Die Angeklagte will als Lohn für die Vermittlung jeweils nur kleine Menge des Rauschgifts abbekommen haben.