Drogen lagen auf dem Rücksitz

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Mit 500 Gramm Marihuana auf dem Rücksitz ihres Autos fuhren die beiden Angeklagten durch die Gegend - und prompt in eine Polizeikontrolle. Symbolfoto: Christopher Schulz
Mit 500 Gramm Marihuana auf dem Rücksitz ihres Autos fuhren die beiden Angeklagten durch die Gegend - und prompt in eine Polizeikontrolle. Symbolfoto: Christopher Schulz

Entweder waren sie naiv oder abgebrüht: Mit 500 Gramm Marihuana im Auto rauschten zwei 30-Jährige an der Polizei vorbei direkt in eine Kontrolle.

War es jetzt ein unerlaubter Handel oder nur ein unerlaubter Besitz von immerhin 500 Gramm Marihuana und wenigen Gramm Kokain? Das war die entscheidende Frage, der sich das Gericht am Dienstag unter dem Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt stellen musste. Die 30 Jahre alten Angeklagten, die bislang strafrechtlich noch nicht Erscheinung getreten waren, kamen am Ende mit einer Bewährungsstrafe davon. Während der Kulmbacher eine Bewährungstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung erhielt, verhängte das Gericht gegen den Bayreuther eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Darüber hinaus müssen beide eine Geldbuße von 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und jeglichem Drogenkonsum abschwören.
Die beiden Angeklagten waren bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Kulmbach ins Visier der Polizei geraten. Die Beamten entdeckten die riesige Menge Marihuana in einem Rucksack auf der Rückbank des Fahrzeuges. Daraufhin wurden die zwei Männer in Untersuchungshaft genommen. Von Juli bis September 2016 saßen die beiden in Haft.


Marihuana statt Autokauf

Für die Angeklagten nahmen ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Stephan Scherdel aus Selb, Alexander Schmidtgall aus, Kulmbach und Johannes Driendl aus Bayreuth zum Tatvorwurf sehr ausführlich Stellung. So hatte der Kulmbacher zunächst nur die Absicht, im Kreis Aschaffenburg ein Auto zu kaufen. Es war aber auch klar, dass er kleinere Mengen Drogen für den Eigengebrauch erwerben wollte. Ein "günstiges" Angebot einer größeren Menge Marihuana zum Preis von fünf Euro pro Gramm ließ ihn dann offensichtlich schwach werden. Und so kaufte er mit dem Geld für das Auto die 500 Gramm Marihuana.
Mit dem Mitangeklagten, der das Auto fuhr, wurde ausgemacht, das Marihuana in dessen Auto zu deponieren und später auch "brüderlich" für den Eigenverbrauch zu teilen. Soweit kam es aber nicht, denn man geriet eher zufällig in die Polizeikontrolle. Die Verteidiger machten übereinstimmend deutlich, dass die anschließende Untersuchungshaft bei den Angeklagten einen bleibenden Eindruck hinterlassen habe, denn sie wurden plötzlich aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen.
Die Polizeibeamten nannten es im Zeugenstand sehr ungewöhnlich, dass 500 Gramm Marihuana einfach in einem Rucksack auf dem Rücksitz des Fahrzeuges lagen. Dass es sich wohl wirklich um keine Drogendealer handelt, darauf deuteten die beiden Wohnungsdurchsuchungen der Angeklagten hin, denn es wurde nichts Auffälliges gefunden, das mit einem Drogenhandel in Verbindung gebracht werden könnte. Untypisch war auch, dass sich der Kulmbacher bei der Verkehrskontrolle sehr nervös verhielt. Aus dem Gutachten der Rechtsmedizin ging hervor, dass es sich bei den Angeklagten um keine regelmäßigen Drogenkonsumenten handelt.
In ihrer Urteilsbegründung kam Richterin Nicole Allstadt zum Ergebnis: "Entweder sind sie so cool oder völlig naiv, das Marihuana unbedarft im Rucksack liegen zu lassen und an der Polizeistreife vorbeizufahren." Die Richterin riet den beiden, künftig von solchen Geschäften die Finger zu lassen.