Eine 24-Jährige aus dem Landkreis stand erneut wegen ihrer Sucht vor Gericht. Nun soll sie auf ihre Schuldfähigkeit untersucht werden.
Seit ihrem 14. Lebensjahr hat sie die Teufelsdroge Crystal konsumiert, zuletzt bis zu sieben Gramm pro Woche. "Süchtig bin ich mein Leben lang", sagt die 24-jährige Frau aus dem Kulmbacher Landkreis über sich selbst. Auf kurze Zeiten, in denen sie clean war, folgten immer wieder Rückfälle. Sogar zu einer Bewährungsstrafe wurde sie schon vor dem Amtsgericht in Hof verurteilt. Nun steht die Frau unter Betreuung und hat eine Bewährungshelferin an ihrer Seite.
Vor dem Amtsgericht in Kulmbach musste sie sich am Dienstag wegen des Erwerbs und des Handeltreibens mit Crystal in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr aus Tschechien verantworten. Doch schon nach kurzer Zeit wurde die Verhandlung ausgesetzt.
Das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt will zunächst ein Sachverständigengutachten einholen, um über die Frage der Schuldfähigkeit und eine eventuelle Unterbringung in einer Drogenklinik entscheiden zu können.
Beschaffungsfahrten
Der jungen Frau werden mehrere gemeinsame Beschaffungsfahrten mit ihrem Ex-Freund und einem Bekannten nach Tschechien vorgeworfen, bei denen sie zusammen mit den anderweitig verfolgten Männern jeweils zwischen zwei und zehn Gramm Crystal in Tschechien erworben und nach Deutschland geschmuggelt haben soll.
Etwa die Hälfte der eingeführten Mengen habe sie dabei für sich bekommen, teilweise gegen Geld, teilweise gegen sexuelle Handlungen mit ihrem Ex-Freund. Das Crystal soll die Frau größtenteils zum Eigenverbrauch benutzt, zu einem Teil auch weiterverkauft haben.
In weiteren 13 Fällen soll die Angeklagte von ihrem Ex-Freund jeweils zwischen einem 0,3 und 1,5 Gramm Crystal bekommen haben. Auch hier werden in der Anklageschrift als Gegenleistung wieder sexuellen Handlungen genannt.
Zusammenarbeit mit der Polizei?
In der Verhandlung räumte die Frau sämtliche Drogengeschichten im Großen und Ganzen ein. Allerdings seien die Mengen in allen Fällen geringer gewesen. An den Beschaffungsfahrten nach Tschechien habe sie selbst nicht teilgenommen. Auch will sie ab Mai 2015 mit der Polizei zusammengearbeitet haben. Ob das so stimmt, wurde während der kurzen Verhandlung nicht näher beleuchtet. Darüber hinaus hätten ihr der Ex-Freund und der Bekannte zugesagt, nie mehr als fünf Gramm Crystal einzuschmuggeln, damit die juristisch relevante geringe Menge nicht überschritten wird.
Die Definition der geringen Menge bezieht sich allerdings nicht auf die absolute Menge der Droge, sondern auf deren Wirkstoffgehalt.
Verhandlung ausgesetzt
Wegen der ungewöhnlich langen Drogenkarriere der jungen Frau kamen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung allerdings schnell überein, ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben und die Verhandlung so lange auszusetzen. Damit soll überprüft werden, ob die Frau überhaupt schuldfähig oder vielleicht auch nur eingeschränkt schuldfähig ist.
Konkret würde das für die Angeklagte bedeuten, dass sie im Falle einer Verurteilung in eine Drogenklinik untergebracht wird. Unabhängig davon hat sie sich nach einem jüngsten Rückfall vor rund vier Wochen bereits freiwillig um einen Therapieplatz bemüht und hat einen solchen auch bereits in Aussicht.
"Unabhängig davon hat sie sich nach einem jüngsten Rückfall vor rund vier Wochen bereits freiwillig um einen Therapieplatz bemüht und hat einen solchen auch bereits in Aussicht"
Hahaha, selten so gelacht. Wenn ich in vier Wochen wegen Drogenkonsums vor Gericht stehe, bemühe ich mich auch "freiwillig" um einen Therapieplatz, weil das gegenüber dem Gericht (und anscheinend gegenüber der Presse) Eindruck macht und sich strafmildernd auswirkt. Ganz simples Anwalts-Einmaleins. Das beeindruckt nun wirklich niemand, der sich im Strafrecht auch nur etwas auskennt.