Klage gegen VW und Audi
Ein Urteil des Landgerichts Bayreuth, das dem Fahrer eines Audi A 4 Recht gibt. Der hatte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung und Betrugs gegen VW als den Hersteller des Motors und gegen Audi als den Hersteller des Wagens geklagt. Mitte Dezember 2017 wurde die Klage eingereicht, im Oktober 2018 erfolgte der Richterspruch. "VW und Audi wurden als Gesamtschuldner verurteilt. Sie müssen das Fahrzeug zurücknehmen, den Kaufpreis zurückerstatten abzüglich des Nutzungsvorteils, den mein Mandant hatte", berichtet Rechtsanwalt Stübinger. Ein Urteil wie im Fall von Bernd Schuhmann. Stübingers Mandant hatte das Auto fünf Jahre, ist in der Zeit 80 000 Kilometer gefahren, die er sich anrechnen lassen musste. "22 000 Euro hatte er für den Audi bezahlt, 16 000 Euro zurückbekommen - im Gegenzug muss er den Wagen zurückgeben", teilt der Jurist mit.
Verurteilte verzichten wohl auf Berufung
Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Bamberg wollen die Konzerne laut Stübinger nicht. Diese hätten Einigungsbereitschaft signalisiert. Wäre der Fall in Bamberg gelandet, hätte sich das Verfahren lange hinziehen können. Stübinger: "So wird es jetzt in gut einem Jahr zum Abschluss kommen." Ein Zeithorizont, der für alle Besitzer eines Schummeldiesels, die sich der Musterfeststellungsklage anschließen, nicht gilt. Wie es auch der ADAC sieht, der die Klage gegen VW unterstützt. Rund zwei Jahre werden bis zu einer Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts vergehen, schätzt der Automobilclub. "Unter Umständen schließt sich dann noch eine weitere Instanz an. Diese könnte ebenfalls noch einmal zwei bis drei Jahre dauern", schreibt der ADAC auf seiner Homepage.
Ob sich Klage dann noch lohnt
"Da können leicht vier bis fünf Jahre ins Land gehen", glaubt Rechtsanwalt Frank Stübinger, der darauf verweist, dass im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage jeder Kläger die Höhe des Schadensersatzes für sich noch in einem gesonderten Verfahren erstreiten muss. "Es gibt aber viele Unwägbarkeiten. So könnte das Auto bis dahin durch einen Unfall beschädigt oder verkauft worden sein. Die Höhe des Schadensersatzes dann festzumachen, dürfte sich schwieriger gestalten." Zum Dieselskandal auch ein Kommentar von Alexander Hartmann
Richtig geklärt ist nichts
Vielen, die einen Schummeldiesel fahren, stellt sich dieser Tage die Frage: Klage ich gegen VW oder nicht? Denn die Zeit drängt, verjähren doch Ende des Jahres bei vielen Modellen die Schadensersatzansprüche. Ob sich eine Klage lohnt? Das muss jeder für sich entscheiden. Eines ist bei vielen Rechtsverfahren aber deutlich geworden: Die Schadensersatzhöhe, die sich Betroffene erstritten haben, lag oft weit über dem Preis, den die Autobesitzer bekommen hätten, hätten sie ihren Diesel auf dem freien Markt verkauft. Ein Beispiel zeigt, mit wie viel Geld man rechnen kann. Nehmen wir einen Golf, den man für 20 000 Euro gekauft hat. Man multipliziert den Kaufpreis mit den bereits zurückgelegten Kilometern (wir gehen von 100 000 aus) und dividiert das Ergebnis durch die Gesamtlaufleistung des Diesels, die Gerichte zwischen 250 000 und 400 000 Kilometern einschätzen. Bei 250 000 Kilometern käme man auf das Ergebnis 8000 Euro, die als Nutzungsvorteil bezeichnet werden. Kaufpreis minus 8000 Euro ist die Schadensersatzhöhe, die bei unserem Golf bei 12 000 Euro läge. Eventuell kommt man auch noch in den Genuss einer Verzinsung, die ein paar tausend Euro mehr einbringen könnte. Ein Beispiel, das aber keine Gewähr bietet, denn auch eines wurde schon deutlich: Richtig geklärt ist nichts. Eine einheitliche Rechtssprechung gibt es nicht. So hat das Landgericht Augsburg VW dazu verdonnert, einem Kunden den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Nicht mal die gefahrenen Kilometer musste er sich anrechnen lassen. Ein Novum. Ein Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist und das, so vermuten Juristen, keine Schule machen wird. Wer unsicher ist, aus der Diesel-Nummer möglichst unbeschadet rauskommen will, aber keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann sich der Musterfeststellungsklage anschließen. So geht man kein Risiko ein und hält sich zudem die spätere eigene Klage offen.