Aus Rache: Mitarbeiter der Stadt Kulmbach zwackt Parkgebühren ab

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Rund 51 000 Euro an Parkgebühren hat ein früherer Angestellter der Stadt Kulmbach in die eigene Tasche abgezwackt. Symbotfoto: Archiv/Katrin Geyer
Rund 51 000 Euro an Parkgebühren hat ein früherer Angestellter der Stadt Kulmbach in die eigene Tasche abgezwackt. Symbotfoto: Archiv/Katrin Geyer

Ein Angestellter der Stadt Kulmbach wollte sich für seine Degradierung rächen und leerte Parkautomaten in die eigene Tasche.

Gelegenheit macht Diebe: ein 50-jähriger Angestellter der Stadt Kulmbach hatte die Aufgabe, die 20 Parkautomaten im Stadtgebiet regelmäßig zu leeren. Anstatt aber das Geld aber auf das städtische Konto zu überweisen, zahlte er es in einer Vielzahl von Fällen auf sein Privatkonto ein.

Zwischen November 2011 und Juni 2014 waren auf diese Art und Weise fast 51.000 Euro zusammengekommen. Natürlich flog die Sache irgendwann auf und landete schließlich vor dem Schöffengericht. Dort wurde der Mann am Dienstag wegen Unterschlagung in 110 Einzelfällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.


"Bin da echt nicht stolz drauf"


Wie schon bei der Aufdeckung der Taten Anfang des Jahres räumte der Angeklagte auch vor Gericht alles unumwunden ein.
Nicht die persönliche Bereicherung habe bei ihm im Vordergrund gestanden, sondern vielmehr Wut und Enttäuschung wegen einer für ihn unverständlichen Versetzung in die Stadtkasse.

"Ich bin da echt nicht stolz drauf", sagte der Angeklagte. Er wisse, dass er sich alles kaputt gemacht habe. Trotzdem sei er mit der Degradierung nicht fertig geworden. Er habe auch in der Stadtkasse zunächst überaus gewissenhaft seinen Dienst getan, bis er immer mehr gemobbt worden sei. Kollegen seien ihm aus dem Weg gegangen, weil sie ihn offenbar zum "OB-Lager" zurechneten und vor ihm nicht offen sprachen.


"Ich war nicht gewollt, und das hat man mir auch gezeigt"


"Ich war nicht gewollt, und das hat man mir auch gezeigt", sagte der Angeklagte. Zuletzt habe er sich in einem Zimmerchen ohne Vorhänge wiedergefunden. Als er dies monierte, habe ihm das Hauptamt geraten, doch selbst Vorhänge zu kaufen. Am Ende habe man ihm auch turnusgemäße Höhergruppierungen ohne Angabe von Gründen verweigert. Einen entsprechenden Arbeitsgerichtsprozess habe er für sich entscheiden können.

"Ich fühlte mich so im Unrecht, da habe ich begonnen das zu tun, was mir hier vorgeworfen wird", sagte der Mann. Schwer hatte man es ihm nicht gerade gemacht, denn er sei der einzige gewesen, der für die regelmäßige Leerung der 20 Automaten zuständig war, auch im Urlaub und im Krankheitsfall. "Man hat es in insgesamt fünf Jahren ja nicht geschafft, eine Vertretung für mich zu finden", übte der Angeklagte Kritik an der Stadt.


Kleinwagen gekauft


In dem Prozess wurde auch klar, dass die meisten Leerungen der Automaten ordnungsgemäß erfolgten und das Geld ganz normal bei der Stadtkasse eingezahlt wurde. Von Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million Euro jährlich war die Rede. Da habe er lange nicht damit gerechnet, dass die abgezwackten 51.000 Euro für den Zeitraum von zweieinhalb Jahren überhaupt auffallen würden.

Das dauerte auch, bis die gespeicherten Beträge überprüft wurden. Doch im Februar des laufenden Jahres waren sich die Verantwortlichen sicher und übergaben die Sache der Polizei. Tatsächlich hatte der Angeklagte alles auf sein Sparbuch eingezahlt und sich erst kurz vor der Aufdeckung der Taten einen Kleinwagen geleistet. Den überließ er sofort nach der Aufdeckung samt Sparbuch der Stadt, so dass zumindest ein Großteil des Schadens bereits wieder beglichen ist.


Heute arbeitsunfähig


Der Angeklagte schied damals sofort aus den Diensten der Stadt aus, musste ein halbes Jahr zur stationären Behandlung in das Bezirkskrankenhaus und ist seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben. Eigentlich sei er froh gewesen, als es raus war, sagte er. Er räumte selbst ein, dass seine Taten teilweise schon Stadtgespräch gewesen seien.

Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe aus Rache für seine Degradierung gehandelt und sich über Jahre hinweg eine erhebliche Einnahmequelle verschafft. Dennoch sei er geständig gewesen, habe offen und glaubhaft Reue an den Tag gelegt und den Großteil des Schadens bereits wieder gut gemacht.


Man muss lernen, mit Niederlagen umzugehen


Verteidiger Carsten Niewerth aus Bayreuth plädierte auf 15 Monate mit Bewährung. Motivation seines Mandanten sei schließlich nicht eine finanzielle Bereicherung gewesen, sondern eine Kompensationshandlung nach erlittener Degradierung, Kränkung und Zurücksetzung.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Bis zu einem gewissen Grad könne man der Argumentation des Angeklagten folgen, sagte die Richterin. Der Mann sei von seinem Lieblingsjob über Nacht abgesetzt worden und habe fortan niedere Tätigkeiten verrichten müssen. Der Lösungsweg, es der Stadt dadurch heimzuzahlen, indem er sich selbst bereicherte, sei aber der falsche Weg gewesen. Jeder erfahre im Laufe eines Lebens Kränkungen, müsse mit Niederlagen umgehen oder erfahre Zurückweisungen. Trotzdem sei die Bewährungsstrafe möglich, zumal sich der Angeklagte von Anfang an kooperativ gezeigt habe und sich tatkräftig um Schadenswiedergutmachung bemühe.