Im April war das Anwesen Kunreuth 1 abgebrannt. Jetzt plant Jürgen Brendel einen Neubau gleich nebenan.
Jürgen Brendel möchte neu bauen. Unweit des bisherigen Standorts, eigentlich gleich daneben. Allerdings gilt das Grundstück bisher als landwirtschaftliche Fläche und ist nicht als Baugebiet ausgewiesen.
Gebäude inzwischen eingerissen
Als am 28. April diesen Jahres sein Anwesen Hausnummer 1 im Pressecker Ortsteil Kunreuth brannte, war schnell klar, dass das Gebäude nicht mehr zu retten war. Von außen gesehen war zwar "nur" der Dachstuhl ausgebrannt. Die bautechnische Untersuchung ergab jedoch, dass das Haus insgesamt einsturzgefährdet war. Inzwischen ist die Brandruine abgetragen und das Areal eingeebnet.
Nichts erinnert mehr an das altehrwürdige Bauernhaus, von dem aus Jürgen Brendel sein landwirtschaftliches Lohnunternehmen betrieb. Personen und der Fuhrpark kamen nicht zu Schaden. Der Betrieb geht weiter.
Ein Container dient zwischenzeitlich als Firmenzentrale, ist im Winter unter Umständen aber nur bedingt tauglich.
Das Areal für den Neubau ist bereits soweit vorbereitet. Doch bis es mit dem Bau losgehen darf, sind noch nicht alle rechtlichen Schritte abgearbeitet. In seiner - extra wegen dieses Bauvorhabens einberufenen - Sitzung am Dienstagabend hat der Pressecker Gemeinderat nun eine Einbeziehungssatzung für das betreffende Grundstück abgesegnet.
Anregungen aus Landratsamt
Am 13. Juni hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für diese Satzung gefasst. Dieser wurde inzwischen den Vertretern öffentlicher Belange vorgelegt und war bis 16. August öffentlich ausgelegt. Sechs Stellungnahmen "ohne negative Äußerungen" sind laut Bürgermeister Siegfried Beyer eingegangen.
Aus dem Landratsamt sind laut Geschäftsstellenleiter Wolfgang Beetz jedoch einige Anregungen zur Satzungsergänzung eingegangen. Das Abwasser müsse über eine Kleinkläranlage vorgeklärt werden und könne dann, wenn möglich, versickern oder müsse in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Dass es versickern kann, hat der Bauherr inzwischen bereits prüfen lassen.
Vonseiten des Naturschutzes soll festgeschrieben werden, dass die vorhandenen Hecken an der Nord- und Südseite bestehen bleiben müssen. Um die hat sich Brendel laut Bürgermeister Beyer bisher ohnehin schon gekümmert. Schließlich bat das Landratsamt darum, dass an der Westseite eine Hecke angelegt werden soll.
Außerdem müsse eine Ausgleichsfläche zu 1000 Quadratmeter als Streuobstwiese angelegt werden.
Lärmgutachten gefordert
"Wird auch vorgeschrieben, welche Obstsorten dort gepflanzt werden müssen und wieviele Bäume genau?", fragte Gemeinderat Reinhard Baar (FW) süffisant und rhetorisch in Richtung Bürgermeister.
Kopfschütteln verursachte bei ihm jedoch die weitere Anregung aus dem Landratsamt, die ein Lärmschutzgutachten empfiehlt und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verweist. Denn würde Brendel seinen Betrieb ein paar Meter daneben auf dem Areal des abgebrannten Hofes bauen, so wäre doch eine solche Anregung zwecks Beachtung des Lärms überhaupt nicht erfolgt.
Die Anregungen seitens des Landratsamts wurden in die Einbeziehungssatzung eingearbeitet und in dieser erweiterten Form vom Gemeinderat beschlossen.
Damit kann Jürgen Brendel nun wie gewünscht am gewünschten Ort bauen - sobald die Satzung dem Landratsamt vorliegt und dieses dann die Baugenehmigung erteilt hat.
Lage- und Baupläne liegen bereits vor. Es wird ein Wohn- und Bürohaus nebst Heizungsanlage und Maschinenhalle im Blockhausstil entstehen.